Infoveranstaltung zum Urteil über Rezensionsauszüge

Was folgt daraus für die Verlagspraxis?

19. Februar 2014
von Börsenblatt
Der Landesverband Niedersachsen-Bremen im Börsenverein lädt am 27. Februar zu einer "Aktuellen Stunde" nach Hannover ein: Rechtsanwältin Katharina Winter informiert über die Folgen des jüngst ergangenen Urteils über die Nutzung von Rezensionsauszügen für die Praxis der Buchverlage.

Das Landgericht München I hatte dem Internetbuchhändler buch.de mit einem Teilurteil vom 12. Februar untersagt, bestimmte Artikel und Artikelauszüge, die auf Rezensionen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" basieren, zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen.

Katharina Winter, Rechtsanwältin in der Rechtsabteilung des Börsenvereins, wird laut Einladung des Landesverbands Niedersachsen-Bremen auf der Veranstaltung über die Folgen des Urteils für die Praxis der Buchverlage, Rezensionsausschnitte als Marketinginstrument zu nutzen, informieren.

Weitere Fragen, die behandelt werden sollen:

Dürfen wir überhaupt noch aus Rezensionen zitieren?
Müssen wir uns immer die Genehmigung des Presseorgans einholen?
Sollen wir alle Rezensionen aus unseren Datenbanken entfernen?
Dürfen wir ganz kurze Zitate verwenden?

Die Veranstaltung findet am 27. Februar von 11 bis 15 Uhr im CVJM City Hotel in Hannover (Limburgstraße 3) statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen werden schnellstmöglich per E-Mail erbeten an: sekretariat@boersenverein-niedersachsen-bremen.de