Voland & Quist beruft sich auf Kunstfreiheit

Verlage streiten um die „Wanderhure“

25. Februar 2014
von Börsenblatt
Droemer Knaur hat gegen den Verlag Voland & Quist wegen des Herbsttitels „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ eine einstweilige Verfügung beantragt. Der Verlag sieht seinen Titelschutz an der Roman-Reihe des Autorenpärchens Iny Lorentz verletzt.
Der Roman des Poetry Slammers Julius Fischer „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure" (Voland & Quist) steht in der Endabstimmung zum „Ungewöhnlichsten Buchtitel des Jahres 2013". Der Preis wird von der Lesecommunity Was liest du?, der Mayerschen Buchhandlung vergeben. Die Auszeichnung wird am 13. März auf der Leipziger Buchmesse um 17 Uhr überreicht, vielleicht an Julius Fischer, vielleicht an einen anderen Autoren oder Autorin.

Einige Stunden zuvor werden vor dem Landgericht Düsseldorf jedoch die Anwälte von Voland & Quist und Droemer Knaur darüber streiten, ob Voland & Quist mit dem Buch „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure" von Julius Fischer den Titelschutz und das Urheberrecht des Autorenduos Iny Lorentz verletzt hat.

Chronologie eines Streits

Im Oktober 2013 war die Erzählsammlung mit Texten Fischers bei Voland & Quist erschienen (wie immer mit CD)Im November wurde Droemer Knaur auf den ähnlichen Titel aufmerksam, der ironisch die zum Teil verfilmte „Wanderhuren"-Saga (letzter Teil erschien 2011 unter dem Titel „Töchter der Sünde") aufs Korn nimmtIm Dezember wurde Voland & Quist eine Unterlassungserklärung zugestellt. Voland & Quist wehrte dies durch Hinterlegung von Schutzschriften abDaraufhin beantragten die Anwälte von Droemer Knaur am LG Düsseldorf im Januar eine einstweilige Verfügung gegen das Buch. Nach Angaben von Voland & Quist wurde die Antragsschrift dem Verlag am 10. Februar zugestelltAm 13. März wird vor dem LG Düsseldorf verhandelt

„Voland & Quist sieht die offensichtliche ironische Verfremdung des Titels als durch die Kunstfreiheit gedeckt an.“ Der Verlag will sich darum wehren: „Wir halten die offenkundig ironische Auswahl unseres Titels für zulässig. Der Buchtitel ist der titelgebenden Geschichte ‚Die schönsten Wanderwege der Wanderhure‘ entliehen, die die aggressive Vermarktung von Bestsellern aller Genres, dabei unter anderem auch die der historischen Romane des Wanderhuren-Autorenduos Iny Lorentz, persifliert.“ Ansonsten hat die Textsammlung nichts mit den Lorentz-Romanen zu tun.

Bei der grafischen Titelgestaltung und vom Duktus des Titels habe sich der Verlag absichtlich nicht an den Lorentz-Romanen orientiert, um Verwechslungsgefahren auszuschließen und sich gegen der Vorwurf der „Trittbrettfahrerei“ zu wappnen. Nach Ansicht von Voland & Quist sei darum für alle Interessierten erkennbar, „dass es sich um eine Parodie handelt“ und sieht das Grundgesetz und die Kunstfreiheit auf seiner Seite.

Voland & Quist nutzen im Streit den Humor als Waffe

„Natürlich war es weder unsere Intention noch die des Autors Julius Fischer, den Erfolg der Wanderhuren-Bücher auszunutzen“, kommentieren die Verlagsleiter Leif Greinus und Sebastian Wolter. Mit ironischem Unterton fügen sie in einer Pressemitteilung hinzu: „Hart trifft uns der Vorwurf des Verlags Droemer Knaur, unser Autor Julius Fischer würde sich mit dem von ihm gewählten Buchtitel ‚Die schönsten Wanderwege der Wanderhure‘ ‚in höchstem Maße respektloser und ignoranter‘ Weise über das „traurige Schicksal der Wanderhuren im Mittelalter“ lustig machen. Diesen Vorwurf weisen wir in aller Schärfe zurück.“

Carsten Sommerfeldt, Pressesprecher von Droemer Knaur kann über das Statement von Voland & Quist zwar selbst schmunzeln, gibt aber zu bedenken, dass der Verlag den Titelschutz und das Urheberrecht eigener Autoren schützen müsse. Droemer-Verleger Dr. Hans-Peter Übleis sagte: „Es gebietet der Respekt vor urheberrechtlich geschützten Leistungen, Auswüchsen der Selbstbedienungsmentalität einen Riegel vorzuschieben.“ Das letzte Wort werden die Düsseldorfer Richter haben.