E-Book-Kartellstreit in den USA

Apple legt Berufung ein

28. Februar 2014
von Börsenblatt
Im Juli 2013 sprach die New Yorker Richterin Denise Cote Apple schuldig, im Jahr 2010 zum Schaden der Verbraucher Preisabsprachen mit fünf großen Verlagshäusern getroffen zu haben − jetzt hat Apple dagegen offiziell Berufung eingelegt.

Dazu reichten die Rechtsbeistände von Apple einen 75 Seiten umfassenden Schriftsatz beim U.S. Court of Appeals for the Second Circuit ein. Darin fordern sie eine Umkehrung des Urteils oder ein neues Verfahren − vor einem anderen District Court. Dem New Yorker District Court unter Denise Cote werfen sie vor, beim Urteil im Sommer 2013 das Kartellrecht falsch ausgelegt zu haben. Zudem sollen aus Sicht Apples die nach dem Urteil verhängten Auflagen (etwa die Kontrolle durch einen Kartellwächter) bis zum Ende des Berufungsverfahrens ausgesetzt werden.

Apple wertet in der Berufung das Urteil von Richterin Denise Cote als "eine radikale Abkehr von modernen Kartellgesetzen und -richtlinien", als eine Verletzung des US-Kartellgesetzes (Sherman Act). Zudem würden dadurch der Wettbewerb behindert, Innovationen ausgebremst und die Verbraucher geschädigt. Apples Start als E-Book-Händler hätte den Wettbewerb im Markt erst gestartet, so die vom Technologie-Konzern vertretende Position.  

Weiter betont Apple erneut, man hätte keine Kenntnis davon gehabt, dass die fünf großen Verlage Preisabsprachen bei E-Books getroffen haben − zu keinem Zeitpunkt. Dies hatte Richterin Denise Cote in ihrer Urteilsbegründung angezweifelt.

Zum Hintergrund

Apple hatte, wie auf boersenblatt.net berichet, 2010 den fünf großen US-Verlagsgruppen (Hachette Book Group, HarperCollins, Simon & Schuster, Penguin und Macmillan) ermöglicht, in den USA eine Art Preisbindung auf den E-Books durchzusetzen: Gegen 30 Prozent Provision durften die Verlage die Preise für ihre digitalen Bücher selbst festlegen. Dagegen hatte das US-Justizministerium ein Kartellverfahren angestrengt. Die fünf Verlage schlossen außergerichtliche Vergleiche, mit Apple kam es zum Gerichtsverfahren.

Richterin Cote begründete ihr Urteil vom Juli 2013 nicht per se mit der Durchführung eines Agency Modells. Sie sah es aber in ihrer Begründung als erwiesenen an, dass Apple das Modell zum Zweck eingesetzt hat, um im Verbund mit den Verlagen höhere Preise für E-Books auf dem Markt zu etablieren – so sei amerikanischen Lesern ein Schaden in Millionenhöhe entstanden.