Steuerrecht: E-Book-Verkäufe in der EU

Das Bestimmungslandprinzip kommt - mit vielen offenen Fragen

3. März 2014
von Börsenblatt
Bald ändert sich die Umsatzbesteuerung von E-Book-Verkäufen in der EU. Die Branche muss sich frühzeitig darauf einrichten. Über die Eckpunkte informiert ein Seminar des Mediacampus Frankfurt.

Ab dem 1. Januar 2015 gilt für die Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen das so genannte Bestimmungslandprinzip. Die Lieferung von E-Books an Privatkunden im EU-Ausland wird dann nicht mehr mit dem Mehrwertsteuersatz am Ort des leistenden Unternehmers (Buchhändler, Verlag) besteuert, sondern es muss der im Bestimmungsland geltende Umsatzsteuersatz fakturiert werden.

Konzerne wie Amazon und Apple, die ihr digitales Geschäft von Luxemburg aus betreiben, verlieren damit einen Steuervorteil bei der Belieferung deutscher Kunden (Umsatzsteuer für E-Books in Luxemburg: drei Prozent, Deutschland: 19 Prozent). Dafür ist die Umstellung jedoch für fast alle Unternehmen der Buchbranche mit erheblichem Aufwand in IT-Systemen und buchhalterischen Prozessen verbunden.

Leider werde weder von der EU-Kommission noch von der deutschen Finanzverwaltung frühzeitig über die konkreten steuerrechtlichen Anforderungen informiert, so Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins. Das gelte vor allem für die Details des angekündigten »Mini One Stop Shop-Verfahrens«, kurz MOSS  –  eine elektronische Registrierungsmöglichkeit beim örtlichen Finanzamt für alle eigentlich im EU-Ausland entstehenden Umsatzsteuerpflichten.

Mit seiner Steuerkanzlei Kleeberg & Partner will der Börsenverein aber so bald wie möglich eine schriftliche Handreichung für die Mitglieder herausgeben. Zum Vormerken: Am 22. Juli findet ein Steuerseminar auf dem Mediacampus Frankfurt statt, das einen Schwerpunkt bei der Umstellung setzt. Informationen dazu gibt es hier.