Der Vorschlag für die Gemeinsame Vergütungsregel (GVR), den die Verlage mit dem Verband deutschsprachiger Übersetzer (VdÜ) erarbeitet haben, wurde gestern bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung angenommen: Es gab 72 Ja-Stimmen, vier Enthaltungen und keine Gegenstimme, das gab der VdÜ bei der Pressekonferenz in Köln bekannt. Beteiligt sind neben dem Hanser-Verlag die Frankfurter Verlagsanstalt, Hoffmann & Campe, marebuch, Schöffling und Wallstein.
Die Vergütungsregel verwirkliche laut VdÜ erstmals für Literaturübersetzungen die Forderung der Urheberrechtsnovelle von 2002 nach gemeinsamen Regeln von Urhebern und Verwertern, mit denen eine angemessene Mindestvergütung definiert werden soll.
Nach langjährigen Auseinandersetzungen über angemessene Übersetzer-Honorare hatte im Herbst 2013 das Bundesverfassungsgericht die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Vergütungsgrundsätze als verfassungsgemäß bestätigt. "Die Richter haben dabei nicht zwischen Konzern- und Hardcoververlagen unterschieden. Weil wir Hanser als Hardcoververlag nicht ausreichend berücksichtigt sahen, haben wir das Gespräch mit dem VdÜ gesucht", erklärte Hanser-Geschäftsführer Stephan Joß. Er zeigte sich mit dem gefundenen Kompromiss ebenso zufrieden wie Heinrich Bleicher-Nagelsmann, ver.di-Bereichsleiter Kunst und Kultur.
Die VdÜ-Mitglieder haben dem Vorschlag nicht nur zugestimmt, sondern ihren Gremien aufgetragen, weitere Verlage für die GVR zu gewinnen. Vergütungsregeln zweiter Klasse für Verträge mit Konzernverlagen dürfe es dagegen nicht geben. "Es haben auch bereits weitere Verlage Interesse signalisiert, und ich bin optimistisch, dass wir mit ihnen ins Gespräch kommen", sagte Schmidt-Henkel. "Der ausgehandelte Kompromiss hat das Zeug zu einer Branchenlösung, weil er auch mit Blick auf die Konzernverlage ausgehandelt wurde." Als Vorteil sieht er zudem, dass das Regelwerk kein starres Korsett sei, vielmehr könne Einzelnes verhandelt werden − "wenn es nicht zum Nachteil der Übersetzer ist, sondern dem entspricht, was wir als angemessene Vergütung definiert haben."
Die GVR tritt ab 1. April in Kraft. Der Text ist bei der Pressestelle des Übersetzerverbandes erhältlich.
[Update 1. April]: Unten angehängt finden Sie ein PDF der GVR.