Suhrkamp-Streit vor dem Bundesgerichtshof

Sanierung hat Vorrang

17. April 2014
von Börsenblatt
Suhrkamp-Minderheitsgesellschafter Hans Barlach darf vor den Bundesgerichtshof ziehen. Wie mehrere Tageszeitungen unter Berufung auf die Nachrichtenagentur dpa meldeten, machte das Landgericht Berlin den Weg dazu frei. Die Umwandlung des insolventen Suhrkamp Verlags von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft wird damit weiter blockiert – zumindest vorerst.
Das Landgericht Berlin wies einen Eilantrag des Suhrkamp Verlags zurück, der Barlachs Klage vor dem BGH verhindern sollte. Dies bestätigte Verlagssprecherin Tanja Postpischil gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Sie betonte allerdings, das Gericht habe gleichzeitig dem Sanierungsplan Vorrang eingeräumt. Der sieht eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vor.

Minderheitsgesellschafter Hans Barlach wehrt sich gegen die Umwandlung der Geschäftsform von der GmbH in eine Aktiengesellschaft, weil seine Anteile mit deutlich weniger Einfluss verbunden wären. Barlachs Medienholding hält 39 Prozent am Suhrkamp-Verlag, Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwiczs Familienstiftung 61 Prozent. Die Gesellschafter gelten als zerstritten – die Kosten der Auseinandersetzung sollen im sechsstelligen Bereich liegen.

Die Auseinandersetzung dürfte die Sanierungspläne des insolventen Verlags um weitere Monate verzögern. Am 15. Januar hatte das Gericht in Berlin-Charlottenburg dem Sanierungsplan und der Umwandlung in eine AG zugestimmt, Barlach aber die Möglichkeit zum Widerspruch gelassen.