Wie auf boersenblatt.net berichtet, müssen spätestens nach Ende der am 30. Juni 2014 auslaufenden Nichtbeanstandungsfrist die Entgelte für Bundles – gedruckte Verlagserzeugnisse, die zusammen mit elektronischen Produkten angeboten werden, wie z.B. E-Book-Inside-Ausgaben – getrennt ausgewiesen und besteuert werden. Umsatzsteuerlich müssen dann 7 Prozent für das Druckerzeugnis und 19 Prozent für das E-Book als auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung gezahlt werden.
Interessierte Vertreter aus Buchhandlungen und Verlagen können sich zudem am 22. Juli bei dem von Börsenverein und mediacampus frankfurt gemeinsam angebotenen Seminar „Steuer aktuell 2014 für Buchhandlungen und Verlage“ weitergehend informieren.