Am 5. August vor dem OLG Düsseldorf

Berufung im Wanderhuren-Streit

10. Juli 2014
von Börsenblatt
Der Termin der Berufungsverhandlung im sogenannten Wanderhuren-Streit zwischen Voland & Quist und Droemer Knaur steht fest: Am 5. August findet sie beim Oberlandesgericht Düsseldorf statt. Das Urteil soll offiziell am 29. August verkündet werden, teilt Voland & Quist mit.

Bei dem Rechtstreit zwischen Voland & Quist und Droemer Knaur geht es darum, ob Voland & Quist mit dem Buch "Die schönsten Wanderwege der Wanderhure" von Julius Fischer den Titelschutz und das Urheberrecht des Autorenduos Iny Lorentz verletzt hat, deren Wanderhuren-Saga bei Droemer Knaur erscheint. Droemer Knaur hatte das Markenschutzrecht an der Erfolgsserie "Die Wanderhure" verletzt gesehen. Das Landgericht Düsseldorf gab dem Verlag am 27. März recht (siehe Archiv).

Dagegen hatte Voland & Quist im April vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung eingelegt. Die Kosten dafür sammelte der Verlag mittels einer Crowdfunding-Kampagne im Internet ein."Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es die Möglichkeit geben muss, kommerziellen Erfolg auch in Buchtiteln zu parodieren", argumentieren die Verlagsleiter Leif Greinus und Sebastian Wolter. Ihr Buchtitel sei durch die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit gedeckt.

Darüber wird nun am 5. August vor dem OLG Düsseldorf verhandelt.