Einstweilige Verfügung gegen Landkreis München wegen unzulässiger Schulbuch-Auftragsvergabe

"Kein Preiswettbewerb durch die Hintertür"

3. März 2015
von Börsenblatt
Das Landgericht München hat am 22. Juli in einem Beschluss dem Landkreis München auf Antrag des Börsenvereins untersagt, einen Auftrag zur Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern an eine Buchhandlung zu vergeben, zu deren Angebot es gehörte, mit den bestellten Büchern eine neue Schülerbücherei vergütungsfrei einzusortieren.

Nach der Entscheidung des Landgerichts verstößt diese Praxis gegen die Buchpreisbindung, heißt es in einer Mitteilung des Börsenvereins. In der Einsortierung und Schaffung einer Ordnung für eine Schülerbücherei liege eine wesentliche, zeitaufwändige Leistung, die nicht als handelsübliche kostenlose Serviceleistung im Sinne des Buchpreisbindungsgesetzes einzustufen sei. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Börsenverein begrüßt den Beschluss: "Mit seinem Beschluss hat das Landgericht dem Preiswettbewerb durch die Hintertür bei Schulbuchausschreibungen einen Riegel vorgeschoben", sagt Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins. "Zeitraubende Zusatzleistungen wie die sinnvolle Einsortierung von Büchern in die Regale einer Schülerbücherei können vom Buchhandel nur mithilfe von qualifiziertem, tariflich bezahltem Personal erbracht werden. Sie sind im gebundenen Buchpreis nicht enthalten und können von öffentlichen Auftraggebern nicht kostenlos verlangt werden."

Der Verband bedaure es allerdings, dass im Sinne der betroffenen Mitglieder keine außergerichtliche Klärung herbeigeführt werden konnte. Die Ausschreibungsunterlagen seien vom Landkreis München missverständlich gestaltet gewesen, und in der Verwaltung habe das notwendige Verständnis für  buchpreisbindungsrechtliche Anforderungen gefehlt.

Der Börsenverein bietet ausführliche Handreichungen zur korrekten Ausschreibung von und zur Teilnahme an Schulbuchaufträgen an, die ständig aktualisiert werden. Damit trage der Verband dazu bei, dass Schulbuchausschreibungen trotz der teilweise komplizierten Anforderungen bundesweit in der Regel ohne rechtliche Auseinandersetzungen erfolgen können.