Rechsstreit um Preisbindungsverstoß

Amazon gibt Unterlassungserklärung ab

6. Juli 2015
von Börsenblatt
Der Rechtsstreit zwischen Amazon und dem Börsenverein wegen eines Preisbindungsverstoßes wurde gestern vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main abgeschlossen − Amazon gab eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Börsenverein ab. Der Online-Händler hatte nach einer Kundenbeschwerde ein Buch unterhalb des gebundenen Ladenpreises verkauft. Dies dürfte sich also nicht wiederholen.

Die Unterlassungserklärung verpflichtet Amazon, künftig keine Nachlässe im Zusammenhang mit Kundenbeschwerden beim Verkauf eines Buches zu gewähren, sonst droht dem Unternehmen eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro, teilt der Börsenverein mit. 

"Die Buchpreisbindung gilt für alle. Das wurde vor dem Oberlandesgericht nachdrücklich klargestellt. Der Börsenverein fühlt sich nach diesem Verfahren bestätigt: Auch Amazon muss sich daran gewöhnen, sich an die Gesetze zu halten", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

In erster Instanz war Amazon bereits vor dem Landgericht Wiesbaden unterlegen, hatte gegen das Urteil jedoch Berufung eingelegt. Nach einem Hinweisbeschluss des OLG-Senats, wonach die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe, gab Amazon jetzt in der mündlichen Verhandlung nun doch eine Unterlassungserklärung ab.

Zum Hintergrund:
Amazon hatte nach einer Kundenbeschwerde ein Buch unterhalb des gebundenen Ladenpreises verkauft. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgte trotz Abmahnung nicht. Im anschließenden Prozess argumentierte Amazon, es habe sich um einen Ausnahmefall gehandelt, die betroffene Mitarbeiterin sei zum Abschluss von Verträgen gar nicht bevollmächtigt gewesen, zudem sei der Sachverhalt verjährt. Keines der Argumente wurde jedoch vom Oberlandesgericht geteilt, so der Börsenverein.