Onleihe führt "Kaufbutton" ein

Kaufoption für verliehene E-Books

16. Juli 2015
von Börsenblatt
Für Nutzer der Ausleihplattform Onleihe soll es künftig einen "Kaufbutton" geben, um bereits verliehene E-Books alternativ kaufen zu können − in einer Pilotphase wird der Service in Düsseldorf, Hamburg und der Oberlausitz getestet. Update: Der Börsenverein hat nach Bekanntwerden des neuen Modells Bedenken wegen der darin vorgesehenen Provisionszahlungen an Bibliotheken geäußert.

Wie die digitale Ausleihplattform Onleihe der divibib (Digitale Virtuelle Bibliotheken) mitteilt findet die Pilotphase in den Stadtbüchereien Düsseldorf, den Hamburger Öffentlichen Bücherhallen sowie dem Onleihe-Verbund Oberlausitz statt.

So funktioniert der Service:

  • Trifft ein Bibliothekskunde im E-Book-Bestand seiner Bibliothek auf einen ausgeliehenen Titel, wird ein zusätzlicher Button angezeigt, der auf die Möglichkeit zum Kauf des Mediums hinweist.
  • Per Klick gelangt der Nutzer zum Online-Shop www.sofortwelten.de des Anbieters 4Readers, der wie die divibib zur ekz-Unternehmensgruppe gehört. 
  • Auf dem Portal kann sich der Nutzer einmalig ein kostenloses Kundenkonto einrichten und einkaufen. Daten von der Onleihe werden dabei der Mitteilung zufolge nicht übermittelt. 
  • Onleihe-Bibliotheken können frei entscheiden, ob sie den Kaufbutton in ihr lokales Angebot integrieren wollen.
  • Für jedes verkaufte E-Book erhalten die Onleihe-Bibliotheken eine Provision.
  • Bei Onleihe-Verbünden müssen die teilnehmenden Bibliotheken die Einführung gemeinschaftlich beschließen.

Der neue Kaufbutton soll den Service für die Bibliotheksnutzer erweitern, wirbt die Pressemitteilung, andererseits aber auch ein Zeichen der Verbundenheit mit der Buch- und Verlagsbranche setzen: "Denn nach der Pilotphase können auch andere Buchhandelspartner an den Kaufbutton angeschlossen werden."

Beim klassischen seriellen Lizenzmodell für E-Books könne nur ein Nutzer nach dem anderen das jeweilige E-Book ausleihen, erklärt Jörg Meyer, Geschäftsführer der divibib-Mutter ekz.bibliotheksservice. Als Alternative zur Vormerkung soll deshalb künftig auch der Direktkauf angeboten werden. 2013 habe es bei acht Millionen Gesamtausleihen in der Onleihe mehr als 1,5 Millionen Vormerkungen gegeben.

Onleihe ist eine digitale Ausleihplattform der divibib für Bibliotheken im deutschsprachigen Raum. Kunden können bei der Onleihe über ein Internetportal ihrer Bibliothek E-Books, E-Audios, E-Videos, E-Papers, E-Magazines und E-Music ausleihen. Dafür stellt die divibib derzeit circa 160.000 Titel aus über 1.200 Publikumsverlagen zur Verfügung. An der Onleihe nehmen nach eigenen Angaben über 1.900 Bibliotheken in Deutschland, Österreich und der Schweiz teil. Die divibib ist eine Tochter der ekz.bibliotheksservice, eines Komplettausstatters für Bibliotheken im deutschsprachigen Raum.

Update: Die Rechtsabteilung des Börsenvereins befürchtet rechtliche Schwierigkeiten wegen der im Kaufbutton-Modell vorgesehenen Provisionszahlungen an Bibliotheken. Im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit um Provisionszahlungen des Online-Händlers Amazon an Schulfördervereine haben die Verbandsjuristen folgende Position formuliert:

Sehr umstritten ist im Online-Buchhandel derzeit die Zulässigkeit von Provisionszahlungen in Fällen, in denen der Kunde über einen Link auf die Homepage des Buchhändlers geleitet wird („Affiliate-Marketing“). Aus Sicht von Börsenverein und Preisbindungstreuhändern stellt das Weiterleiten auf die Homepage des Buchhändlers keine echte Vermittlungstätigkeit dar. Somit steht der Provisionszahlung des Online-Buchhändlers unabhängig davon, an wen sie geleistet wird, keine gleichwertige Gegenleistung gegenüber. Dies hat zur Folge, dass der Buchhändler zwar zunächst von dem weitergeleiteten Kunden den vollen gebundenen Ladenpreis erhält, diesen aber - aufgrund der "Provisionszahlung" an den Dritten - nicht endgültig behält bzw. nicht behalten darf. Sobald also ein Schulförderverein, eine Schule oder eine sonstige Einrichtung, die der Buchkäufer sich aussuchen kann, aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung des Online-Buchhändlers mit einer Provisionsspende bedacht wird, sieht die Rechtsabteilung des Börsenvereins darin eine Zugabe, die gegen die Preisbindung verstößt. Ob die Gerichte diese Auffassung teilen, wird derzeit in einem Prozess geklärt, den der Börsenverein gegen Amazon führt.