BGH entscheidet gegen Rosetta Stone

Langenscheidt gewinnt Rechtsstreit um "Gelb"

18. September 2014
von Börsenblatt
Der Bundesgerichtshof hat heute (18. September 2014) entschieden, dass die gelbe Produktverpackung sowie die in Gelb gehaltene Werbung des Sprachlernsoftware-Anbieters Rosetta Stone die Farbmarke "Gelb" von Langenscheidt verletzt. Damit hat der Münchner Verlag letztinstanzlich Recht bekommen.

Langenscheidt hatte gegen das Unternehmen Rosetta Stone geklagt, das erst vor kurzem den deutschen Markt betreten hat und offensiv für seine Sprachlernsoftware-Produkte wirbt – laut Bundesgerichtshof mit einer gelben Kartonverpackung, auf der als Kennzeichen in schwarzer Farbe eine aus der Unternehmensbezeichnung abgeleitete Wortmarke sowie eine blaue, als halbrunde Stele ausgeformte Bildmarke angebracht sind. In seiner Begründung hebt der BGH wie schon die Vorinstanz die Verwechslungsgefahr hervor, die von der Farbkennzeichnung der Rosetta Stone-Produkte ausgeht. Die Kunden, die die Farbe Gelb seit Jahren mit Langenscheidt-Wörterbüchern verbinden, würden denselben Hersteller auch bei den benachbarten Sprachlernprodukten von Rosetta Stone assoziieren. 

Rosetta Stone hatte im Gegenzug zur Langenscheidt-Klage die Löschung der Farbmarke des Verlags beantragt. Dies hatte zuletzt das Bundespatentgericht abgelehnt. Das Löschungsverfahren liegt jetzt auch beim Bundesgerichtshof, ist aber noch nicht entschieden.