C.H. Beck betreibt künftig bayerische Rechtsdatenbank

Pflege von "Bayern-Recht" ab 2016

25. November 2014
von Börsenblatt
Der Verlag C.H. Beck hat vom Freistaat Bayern den Zuschlag für den Betrieb der Rechtsdatenbank Bayern-Recht erhalten − eine Vereinbarung wurde unterzeichnet. Der Münchner Fachverlag übernimmt die Fortführung von Bayern-Recht ab dem 1. Januar 2016.
Der Zuschlag erfolgte nach einer europaweiten Ausschreibung, teilt der Münchner Verlag weiter mit. Am 24. November unterzeichneten Staatskanzleiminister Marcel Huber und Verleger Hans Dieter Beck die entsprechende Vereinbarung. Beck freut sich, "dass wir die Rechtsdatenbank in Bayern bereitstellen und ausbauen dürfen".

Die Datenbank Bayern-Recht ist einerseits ein Online-Bürgerservice, der das bayerische Landesrecht sowie wichtige Entscheidungen bayerischer Gerichte für jedermann zur Verfügung stellt. Zum anderen umfasse die Datenbank ein auf Rechtsanwender zugeschnittenes internes Auskunftssystem, an das derzeit rund 135.000 Arbeitsplätze in bayerischen Behörden und Gerichten sowie rund 1.235 bayerische Kommunen angeschlossen sind. Damit sei der Zugriff auf alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Freistaates Bayern, Recht der EU, des Bundes und der anderen Bundesländer sowie auf eine umfassende Entscheidungssammlung deutscher und europäischer Gerichte möglich.