Bewertung der EU-Kommission zu Luxemburgs Freibrief an Amazon

Steuervorteile als illegal eingestuft

3. März 2015
von Börsenblatt
Als "kosmetisches Arrangement" bezeichnet die EU-Kommission den Steuervorentscheid der luxemburgischen Regierung, durch den Amazon den Großteil seiner Gewinne in Europa nicht versteuern muss. Die bisherige Einschätzung der Kommission: Die Steuervorteile sind nicht legal.

Wie die "F.A.Z." nach einem Kommissionsschreiben an die luxemburgische Regierung ausführt, zahlt die Dachgesellschaft Amazon EU sarl. eine steuerlich absetzbare Lizenzabgabe an eine weitere Amazon-Einheit in Luxemburg, die nicht der luxemburgischen Körperschaftsteuer unterliegt. Jene Amazon Europe Holding Technologies SCS überweise sämtliche Einnahmen an zwei US-Amazon-Töchter weiter. "Dadurch wird in Großteil des steuerpflichtigen Gewinns der Dachgesellschaft aufgezehrt", so die "F.A.Z."

Nach der Einschätzung der Kommission aus dem Oktober, die aber erst anm Freitag veröffentlicht wurde, habe Luxemburg den Steuervorentscheid dazu missbraucht, internationalen Konzernen zu einer Steuerminimierung zu verhelfen und über diesen Weg zu einer nicht erlaubten staatlichen Beihilfe. Ein ähnliches Verfahren gegen Luxemburg wurde bezüglich eines Vorentscheids für Fiat Finance & Trade angestrengt. Gegen die Niederlande sind Verfahren wegen Starbucks und gegen Irland wegen Apple eingeleitet worden.