Agency-Modell

Apple verliert Berufung im E-Book-Kartellstreit

1. Juli 2015
von Börsenblatt
Das zuständige US-Berufungsgericht bestätigte den Urteilsspruch einer New Yorker Richterin vom Juli 2013. Bei der Einführung seines E-Book-Stores soll Apple in Absprache mit Verlagen höhere Verkaufspreise für E-Books durchgesetzt und damit gegen das Kartellrecht verstoßen haben. Nun droht eine Strafe in Höhe von umgerechnet 400 Millionen Euro.

Richterin Denise Cote war 2013 zum Schluss gekommen, dass die Absprachen zwischen Apple und fünf Verlagshäusern nicht rechtens waren. Apple hatte Verlage in Eigenregie feste E-Book-Preise festsetzen lassen (Agency Modell), das Technologieunternehmen hatte dafür eine Provision von 30 Prozent eingestrichen. Apple hatte damit, wie auf boersenblatt.net berichtet, 2010 fünf großen US-Verlagsgruppen (Hachette Book Group, HarperCollins, Simon & Schuster, Penguin und Macmillan) ermöglicht, in den USA eine Art Preisbindung auf den E-Books durchzusetzen. Damit sollten vor allem Amazons Kampfpreise angegriffen werden, denn Amazon hatte bereits eine marktbeherrschende Position erreicht und diese mit heftigen Rabatten gegen den Willen der Verlagshäuser verteidigt – Branchenbeobachter gehen davon aus, dass Amazon dabei bewusst hohe Verluste in Kauf genommen hatte. Gegen den Vorstoß von Apple und den Verlagshäusern hatte das US-Justizministerium ein Kartellverfahren angestrengt. Die fünf Verlage schlossen außergerichtliche Vergleiche, mit Apple kam es zum Gerichtsverfahren.

 Richterin Cote begründete ihr Urteil vom Juli 2013 nicht per se mit der Durchführung eines Agency Modells. Sie sah es aber in ihrer Begründung aber als erwiesenen an, dass Apple das Modell zum Zweck eingesetzt hat, um im Verbund mit den Verlagen höhere Preise für E-Books auf dem Markt zu etablieren – so sei amerikanischen Lesern ein Schaden in Millionenhöhe entstanden.

Amazon hatte später selbst das Agency Modell eingeführt. Ein Teil der Strafe gegen den Apple Konzern war es, die Preishoheit von bestimmten Verlagshäusern aussetzen zu müssen.

Hier finden Sie die Urteilsbegründung des United States Court of Appeal (2. Gerichtsbezirk).