Die Sonntagsfrage

Ist bei der Bundle-Besteuerung alles im Lot?

17. September 2015
von Börsenblatt
Ab 2016 muss die Mehrwertsteuer bei E-Bundles getrennt ausgewiesen werden. Viele bereiten sich seit Monaten darauf vor, offenbar jedoch nicht alle: Aus Sicht von Stefan Könemann, Chef beim Barsortiment Könemann und zugleich Sprecher des Ausschusses für den Zwischenbuchhandel, bewegen sich immer noch zu viele – vor allem Buchhändler – im Abseits, riskieren Ärger mit ihren Kunden und den Steuerbehörden. In der Sonntagsfrage erklärt er, warum.

"Bei vielen ist sicher alles im Lot. Allerdings gibt es immer noch zu viele, für die das nicht gilt: Ich denke, dass etwa ein Viertel aller Buchhändler noch nichts unternommen hat, um auf Rechnungen und Kassenbons ab dem Stichtag 1. Januar 2016 die verschiedenen Mehrwertsteuersätze korrekt ausweisen zu können. Dabei wird die Sache nun wirklich brenzlig: Wer jetzt nicht loslegt und sich kümmert, läuft Gefahr, am Ende den Anschluss zu verpassen, sich Ärger einzuhandeln – sowohl mit Steuerprüfern als auch mit Kunden.

Problem Nr.1: Man sieht einem Produkt von außen nicht an, ob es ein Bundle ist. Jedes Buch, in dem sich ein Link versteckt, mit dem man auf geldwerte Onlineangebote zugreifen kann, ist ein Bundle. Ergo verkauft ausnahmslos jeder, der mit Büchern handelt, auch Bundles – ohne es zu wissen. Jede Quittung, jeder Kassenbon, jede Rechnung darüber muss ab Januar bei einem Verkaufspreis beide Umsatzsteuersätze ausweisen.

Problem Nr.2: die Warenwirtschaftssysteme bzw. die Kassenlösungen. Buchhändler, die die Software in der Vergangenheit immer aktuell gehalten also regelmäßig die Updates einspielt – haben, dürften auf der sicheren Seite sein. Aber das macht erfahrungsgemäß nicht jeder.

Hinzu kommt, dass einige Sortimenter sogar noch veraltete Warenwirtschaftssysteme im Einsatz haben, deren Anbieter längst vom Markt verschwunden sind. Hier gibt es keine Updates mehr und natürlich auch keine Anpassung an die Regeln der Bundle-Besteuerung. Diese Sparmaßnahme wird sich fatal auswirken.

An alle, denen Updates fehlen oder die ein veraltetes Warenwirtschaftssystem verwenden, möchte ich deshalb dringend appellieren: Erkundigen Sie sich jetzt bei Ihrem Anbieter, ob Ihre Software die beiden Mehrwertsteuersätze 7/19 Prozent ab Januar tatsächlich korrekt ausweisen kann, oder schaffen Sie sich ein neues, aktuelles System an.

Jetzt bedeutet: sofort. Zwischen Weihnachten und Neujahr wird das nichts mehr. Kunden erwarten ab Januar korrekte Rechnungen, nicht erst im Februar oder März. Und die Steuerbehörden sowieso."