Aus vom Aus für Club Bertelsmann?

Teilerfolg für die Verpächter

30. September 2015
von Börsenblatt
Verwirrender Richterspruch: Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 29. September festgestellt, dass die Kündigungen der Leseclub-Pachtverträge zum Jahresende 2015 unwirksam sind. Einen Anspruch auf Schadenersatz für die Jahre 2012 und 2013 haben die drei klagenden Buchhändler aber nicht, so die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf.

Millionenklage abgewiesen

Die Millionenklage der "Verpächter" auf Schadenersatz wurde abgewiesen. Diese hatten Club-Mitglieder für Bertelsmann geworben und an Bertelsmann weiterverpachtet. Am Umsatz der Club-Kunden gab es eine Provision. Bertelsmann habe zu wenig Marketing für den Club betrieben, klagten die Vertriebspartner − neben der Hoffnung auf Schadenersatz sollte Bertelsmann so zur Fortführung der Club-Filialen gezwungen werden.

Das Gericht gab den Vertiebspartnern Recht und führte aus, dass die Kündigungen der Verträge durch Bertelsmann unwirksam seien, da ein Kündigungsgrund fehle. Bertelsmann hatte in den Pachtverträgen auf eine Kündigungsoption verzichtet. Die im Jahr 1986 / 1996 abgeschlossenen Pachtverträge haben eine Laufzeit von 30 Jahren.

Urteil mit Aber - das Aus vom Aus?

Aber: Aufgrund der Pachtverträge sei Bertelsmann jedoch nicht verpflichtet, stationäre Filialen zu betreiben. Die Pachtverträge erlaubten vielmehr ausdrücklich, so das Landgericht Düsseldorf, vertriebliche Aktivitäten zu ändern und weiterzuentwickeln und Rationalisierungsmaßnahmen zu ergreifen; exemplarisch seien im Vertrag als mögliche Vertriebswege die Post und die Zustellung über Boten genannt.

Bertelsmann hatte angekündigt, das seit Jahren defizitäre Buchclub-Geschäft Ende des Jahres aufgeben zu wollen. Der Konzern sieht keine Perspektive für den früheren Lesering, hat alle Club-Filialen geschlossen und angekündigt, Ende des Jahres auch die Tolino-Kunden migrieren und das Digitalgeschäft einstellen zu wollen. Nun könnte zumindest die Fortführung des Digitalgeschäfts, womöglich des Kataloggeschäfts bis mindestens Ende 2016 im Raum stehen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig − noch kann Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden. Bertelsmann kündigte bereits an, den Schließungsprozess fortsetzen zu wollen.