Auseinandersetzung um die "Kohl-Protokolle" geht weiter

Helmut Kohls Anwälte fordern fünf Millionen Euro Schadenersatz

17. November 2015
von Börsenblatt
Weil Altkanzler Helmut Kohl durch den Bestseller "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle" (Heyne) sein politisches Lebenswerk, aber auch Freundschaften beschädigt sieht, will er jetzt offenbar Schadenersatz von den Autoren und von der Verlagsgruppe Random House einfordern. Nach "Spiegel Online"-Informationen setzen Kohls Anwälte mit einer entsprechenden Klageerweiterung den Rechtsstreit um das Buch fort.

Wie "Spiegel Online" berichtet, steht dabei eine Rekordsumme von mindestens fünf Millionen Euro im Raum, "nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit".

Bereits im Mai hatte das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Random-House-Tochter Heyne das Buch von Heribert Schwan und Tilman Jens wegen mehrerer umstrittener Passagen nicht mehr ausliefern darf.

Dass die Klage jetzt von Kohls Anwälten erweitert worden ist, kommentierte Random-House-Justiziar Rainer Dresen bei "Spiegel Online" mit den Worten, er halte die geforderte Summe für "nicht seriös", sondern vor allem vom Wunsch nach Schlagzeilen getrieben. Random House sehe der Klage gelassen entgegen.