Weitergabe von E-Books

Kutschaty setzt sich für den Weiterverkauf von E-Books ein

7. Januar 2016
von Börsenblatt
Geht es nach Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty, sollen die Beschränkungen zur Weitergabe von E-Books bald der Vergangenheit angehören. Richten soll es eine Bundesratsinitiative. 

Wer ein E-Book kauft, geht damit eine Beziehung fürs Leben ein, denn eine Veräußerung wird bisher von den Anbietern untersagt. Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty will diese Beschränkung aufheben und darauf hinwirken, dass Online-Händler ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Hinblick auf digitale Medien wie E-Books ändern.

Kutschaty sieht in dem Verbot zur Weitergabe eine Benachteiligung der Käufer digitaler Medien: "Warum will man es den Verbrauchern verwehren, ein einmal gelesenes E-Book an Dritte zu verschenken oder weiter zu verkaufen, wenn man das Interesse daran verloren hat" zitiert Legal Tribune Online NRWs Justizminister, der weiter ausführt: "Das kann nicht richtig sein und stellt für die Verbraucher eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem Kauf eines gedruckten Buches dar."

Bisher sind die Gerichte der Auffassung (zuletzt das OLG Hamburg), dass ein Weiterverkauf von E-Books nicht gestattet ist. Wie Börsenvereinsjustiziar Christan Sprang im letzten Jahr betonte, sei dies eine auch eine wichtige Grundlage des Primärmarkts für E-Books und Hörbücher: "Die Hamburger Entscheidung ist ein Erfolg für die gesamte Buchbranche. Zum wiederholten Mal haben sich die Richter der Position der Rechteinhaber und Anbieter von digitalen Büchern angeschlossen, dieses Mal mit besonderer Deutlichkeit. Das ist ein wichtiges Zeichen. Digitale Bücher können praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, ohne sich jemals abzunutzen. Der Primärmarkt für E-Books und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen 'Gebrauchtmarkt' gäbe. Für Verlage und Händler wäre es unmöglich, weiter gemeinsam an nachhaltigen und kundenfreundlichen Download-Modellen für Bücher zu arbeiten. Darunter würden letztlich vor allem die Verbraucher leiden."

Zur aktuellen Entwicklung äußert sich der Börsenvereinsjustiziar wie folgt: "Das Vorhaben von Herrn Kutschaty richtet sich auf ein Ziel, das der nationale Gesetzgeber ohne weiteres weder umsetzen darf noch kann. Dafür wäre zunächst eine Änderung der EU-InfoSoc-Richtlinie nötig, die den Erschöpfungsgrundsatz auf digitale Inhalte ausweiten würde. Trotzdem nehmen wir solche Ankündigungen natürlich ernst. Überlegungen wie die vorliegende suggerieren den Lesern, dass ihnen das Urheberrecht etwas vorenthalte, was ihnen rechtmäßig zusteht, und schüren deshalb Vorbehalte gegenüber dem Urheberrecht. Wir werden den nordrhein-westfälischen Justizminister um ein Gespräch bitten, um ihm den urheberrechtlichen Sachverhalt und die Konsequenzen für Leser und Leserinnen zu erläutern."

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