Preisbindung

Universität Trier wiederholt Ausschreibung

12. Februar 2016
von Börsenblatt
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Universität Trier haben sich in einem Streit über die Zulässigkeit einer Ausschreibung über Aufträge für preisgebundene Bücher und Zeitschriften geeinigt. Die Uni Trier wird eine neue Ausschreibung durchführen und auf die beanstandeten Positionen verzichten, teilt Preisbindungstreuhänder Christian Russ mit.

Die Trierer Hochschule hatte im vergangenen Jahr Aufträge für preisgebundene Bücher und Zeitschriften in siebenstelliger Höhe vergeben, so die Pressemitteilung des Preisbindungstreuhänders. Dabei hatte sie im Rahmen einer Ausschreibung nur solche Buchhändler berücksichtigen wollen, die kostenlos ein Online-Rechercheportal sowie eine sog. "Aleph-Schnittstelle" zur Verfügung stellten – was für die Buchhändler zusätzliche Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich bedeutet hätte.

Ein hierzu vom Börsenverein geführter Rechtsstreit konnte nun durch einen Vergleich beendet werden: Die Uni Trier wird eine neue Ausschreibung durchführen und auf die beanstandeten Positionen verzichten. Rechtsanwalt und Preisbindungstreuhänder Christian Russ, der den Börsenverein vor Gericht vertrat, begrüßte die Einigung: "Das Gericht hatte zu erkennen gegeben, dass es die kostenlos eingeforderten Zusatzleistungen nicht für handelsüblich und damit für rechtswidrig hielt. Es lohnt sich also, gegen solche Ausschreibungen vorzugehen, damit den Buchhändlern nicht immer mehr Zusatzleistungen abgefordert werden. Allerdings sollte man sich in solchen Fällen beeilen, da bei Ausschreibungen kurze Fristen laufen und eine Intervention schwierig wird, wenn der Zuschlag bereits erfolgt ist."

Im Hinblick auf den geführten Rechtsstreit werde der Börsenverein seine Handreichung zu den im Bibliotheksgeschäft kostenpflichtigen Zusatzleistungen erweitern.