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Fristverlängerung für den Jahresbetriebsvergleich

6. Juli 2016
von Börsenblatt
Noch bis zum 22. Juli können Buchhandlungen am jährlichen Betriebsvergleich des Kölner Instituts für Handelsforschung teilnehmen. Wer mitmacht, profitiert auch von einer individuellen Auswertung für das eigene Unternehmen.

Bisher ist die Beteiligung des Buchhandels am Jahresbetriebsvergleich eher mangelhaft, deshalb haben der Börsenverein und  das Institut für Handelsforschung eine Fristverlängerung um weitere drei Wochen bis zum 22. Juli 2016 vereinbart. 

Die Teilnahme am Jahresbetriebsvergleich ist kostenlos, jedoch durchaus geldwert. Da die Aussagekraft der Ergebnisse mit der Teilnehmerzahl steht und fällt, sind alle Buchhandlungen dazu aufgerufen, sich an der daran zu beteiligen. 

Weitere Informationen bietet der Börsenverein unter http://www.boersenverein.de/182174/