Schweizer Verlagsförderung

Getrübte Freude bei SBVV-Geschäftsführer Dani Landolf

30. September 2016
von Börsenblatt
In den nächsten fünf Jahren erhalten 67 Schweizer Verlage vom Bundesamt für Kultur (BAK) eine jährliche Unterstützung von insgesamt 1,6 Millionen Franken. Insgesamt hatten sich 106 Verlage dafür beworben. Der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) kritisiert etliche Ablehnungen, darunter die für Nagel & Kimche, und will die Begründungen genau prüfen.

Die Kulturbotschaft 2016−2020 hatte erstmals eine Förderung der Verlage vorgesehen. Laut Mitteilung des Schweizer Bundesamts für Kultur (BAK) erhalten 46 grössere Verlagshäuser von 2016 bis 2020 Strukturbeiträge in der Höhe zwischen 7.500 und 80.000 Franken pro Jahr. Diese Verlage schließen Dienstleistungsverträge mit dem BAK ab, in denen sie sich verpflichten, bestimmte Tätigkeiten zu entwickeln.

21 kleinere Verlage bekommen für die Jahre 2016 bis 2018 Förderprämien in der Höhe zwischen 5.000 und 7.500 Franken jährlich.

Der Gesamtbetrag der Förderbeiträge beläuft sich damit auf 1,6 Millionen Franken (circa 1,5 Millionen Euro) pro Jahr. Von den 67 unterstützten Verlagen sind 43 in der deutsch-, 19 in der französisch- und fünf in der italienischsprachigen Schweiz tätig. Insgesamt waren 106 Bewerbungen eingegangen: 73 aus der Deutschschweiz, 26 aus der Romandie und sieben aus dem Tessin.

Eine Liste der geförderten Verlage findet sich auf der BAK-Website.

Kriterien zur Auswahl der Verlage

Das BAK hat bei den Anträgen die kulturelle Orientierung der Programme sowie der übrigen Verlagsaktivitäten wie auch die Ausstrahlung und Reputation der Verlage beurteilt und gewichtet. Die Förderbeiträge sollen die kulturelle Rolle der Verlage stärken, indem sie ihnen ermöglichen, ihre verlegerische Basisarbeit fortzusetzen. Das BAK sieht seine Unterstützung als eine Ergänzung zu bestehenden Fördermassnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden, die in der Regel auf punktuelle Förderungen zielen, so etwa bei der Unterstützung einzelner Buchprojekte durch Druckkostenbeiträge. Eine strukturelle Unterstützung der Verlagshäuser auf Bundesebene bilde dagegen ein Novum für die Schweiz.

Um einen Strukturbeitrag oder eine Förderprämie beantragen zu können, musste ein Verlag bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Er muss unter anderem seit mindestens vier Jahren im Buchmarkt präsent sein und regelmässig Titel produzieren, seinen Sitz und den Mittelpunkt seiner Tätigkeit in der Schweiz haben sowie eine professionelle Verlagstätigkeit (Lektorat, Herstellung, Marketing und Vertrieb) aufweisen. Ausserdem muss er seinen Autorinnen und Autoren faire Vertragsbedingungen anbieten; dazu gehören insbesondere die Pflicht, die Titel auf Kosten des Verlags zu verbreiten, und eine angemessene Vergütung.

SBVV will  Ablehungen prüfen

Der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) kritisiert zunächst im "Newsletter Schweizer Buchhandel", dass die ursprünglich anvisierte jährliche Fördersumme von 1,8 Millionen Franken auf 1,6 Millionen Franken pro Jahr reduziert wurde.

Dann schreibt SBVV-Geschäftsführer Dani Landolf in einem Kommentar, seine Freude sei trotz der Verlagsförderung, auf die der SBVV lange hingearbeitet habe, getrübt. Und zwar durch die Ablehnungen, bei denen er zum Teil nicht nachvollziehbare Begründungen sieht. "Exemplarisch für die Enttäuschung steht die Absage an Nagel & Kimche, ein Zürcher Verlag, der wie kaum ein anderer in diesem Land für das steht, was das BAK mit dem neuen Förderinstrument unterstützen möchte: Schweizer Literatur, und zwar Klassiker wie aktuelle Autorinnen und Autoren", so Landolf. Das BAK hatte das Hanser-Imprint Nagel & Kimche abgelehnt, weil es "kein Verlag mit Schweizer Arbeitsmittelpunkt" sei. Dem widerspricht Landolf vehement.

Landolf kündigt an: "Der SBVV wird in den nächsten Tagen abklären, wie auf den Fall Nagel & Kimche und allenfalls andere Absagen, von denen wir Kenntnis haben, deren inhaltliche Begründung sich uns bei der ersten Durchsicht jedoch nicht erschliesst, reagiert werden kann."

Daher werden im "Newsletter" die Verlage, deren Gesuch abgelehnt worden ist, sich beim Verband zu melden − darunter insbesondere die 30 aus der Deutschschweiz.