Thalia und Buecher.de reagieren auf BGH-Urteil

Zweistellige Provisionen für Schulfördervereine

17. Februar 2017
von Börsenblatt
Thalia lockt Fördervereine bei Schulengel.de mit 12 Prozent, der Weltbild-Ableger Bücher.de bei Bildungsspender.de mit 10 Prozent: Das Urteil, das der Bundesgerichtshof im Juli 2016 zum Affiliate-Programm von Amazon gefällt hat, zieht Folgen fürs Schulbuchgeschäft nach sich.

Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Sommer entschieden, Amazons Affiliate-Programm für Schulfördervereine verstoße nicht gegen die Preisbindung. In der im Dezember veröffentlichten Urteilsbegründung hieß es:

Die Käufer zahlten den gebundenen Ladenpreis; ihnen würden keine wirtschaftlichen Vergünstigungen gewährt. Die Provisionszahlung von Amazon an den Förderverein stelle für Eltern keinen wirtschaftlichen, sondern lediglich einen (zulässigen) ideellen Vorteil dar.

Hintergrund des Urteils: Eltern wurden von Fördervereinen gebeten, Schulbücher nur noch – über den Affiliate-Button auf der Vereinswebsite – bei Amazon zu kaufen, um dem Verein bis zu neun Prozent Umsatzprovision zu sichern. Dagegen hatte der Börsenverein zunächst erfolgreich geklagt. Amazon ging in Berufung und hatte vor dem Bundesgerichtshof Erfolg. Mit dem Urteil könne ein Preiswettbewerb durch die Hintertür durch Spenden- und Provisionsmarketing entstehen, befürchtete damals Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang.

Diese Sorge scheint sich zu bewahrheiten: Thalia und Bücher.de haben auf das Urteil reagiert. Auf der Website Schulengel.de, die solche Provisionsangebote für Schulfördervereine bündelt, ist nachzulesen: "Seit dem 01. Februar 2017 werden auch Prämien aus Buchkäufen bei Thalia.de weitergegeben". Als Prämie ist ein Wert von 12 Prozent angegeben, außerdem verweist die Seite via Link ausdrücklich auf das Urteil des BGH. Bücher.de ist auf dem Portal Bildungsspender.de mit einem Rabatt von 10 Prozent vertreten.

Auf der Amazon-Website dagegen heißt es schon seit einigen Monaten, der feste Werbekostenerstattungssatz für die Produktkategorien Bücher und eBooks betrage "derzeit 0 % für Schulfördervereine, Elternverbände einer Schule, Universitäten oder Fachhochschulen oder Parteien, die mit einer solchen Institution verbunden sind." Das dürfte sich vermutlich allerdings ändern, sobald die Schulbuchsaison näher rückt.