Affiliate-Programme: Meinungsbeitrag von Thees Wullkopf

"The winner takes it all"

20. Februar 2017
von Börsenblatt
Im Rennen um Marktanteile im Schulbuchgeschäft legt sich Thalia in die Kurve - und lockt Schulfördervereine mit 12 Prozent Provision. Vielleicht sollten die Richter, die grünes Licht für solche Modelle geben, mal einen Blick in die Kalkulation unabhängiger Buchhändler werfen. Meint Thees Wullkopf, Geschäftsführer der Handels-Dienstleistungen Ha.Se GmbH.

"Mit dem Näheverhältnis zwischen dem Käufer und dem Förderverein, welches sich aus der Mitgliedschaft oder der Interessenvertretung ergibt, ist noch kein wirtschaftlicher Vorteil für das Vermögen des Käufers verbunden, der die Annahme einer Umgehung der Buchpreisbindung rechtfertigen kann."

Etwas gestelzt, wie Gerichte so sind, aber klar in der Aussage ist der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Begründung, dass mit einer "Werbekostenerstattung", in Höhe von 5 bis 9 Prozent, der Aufwand einer Linksetzung auf der Homepage eines Fördervereins zum Webshop von Amazon angemessen vergolten wird (mehr zur Urteilsbegründung lesen Sie hier).

"Die finanzielle Unterstützung der Förderung des eigenen Kindes sei erkennbar so geringfügig", befindet das Gericht - so dass der Buchpreisbindung kein Schaden zugefügt werde. Es wäre schön, wenn die urteilenden Richter sich mal in die Kalkulation derjenigen Buchhändlerinnen hineinlesen würden, für die die Buchpreisbindung gemacht ist. Gemeint sind die örtlichen Buchhandlungen, die, dem Kulturgut Buch dienend, unsere Städte bereichern. Denn es ist Fakt, dass jede Gemeinde und jedes Einkaufszentrum Buchhandel positiv besetzt, gerne vor Ort haben oder halten möchte.

Ganz schön bitter

Einer unabhängigen Buchhändlerin mitzuteilen, dass 9 Prozent geringfügig sind, erscheint schon bitter, wenn man bedenkt, dass der Jahresbetriebsvergleich es in der Regel schon als großen Erfolg ausweist, wenn diese Buchhändlerin im abgelaufenen Jahr einen Ertrag oberhalb von 1,0 Prozent erzielt hat.

Das werden sicher viele Eltern ähnlich sehen, wenn sie einen erklecklichen Teil des Kindergeldes in Elternanteil und Lernhilfen stecken. Die Tinte unter der Urteilsbegründung ist noch nicht trocken, da kommt dann auch Thalia schon zu dem Schluss, dass wenn doch 6 Prozent unschädlich sind, 12 Prozent sicher auch als geringfügig anzusehen sind (mehr dazu hier). Bis zum Beweis des Gegenteils, doch wer wollte den antreten?

Geld verdienen kann Thalia damit sicher nicht, aber sich schon mal in Stellung bringen, für die Zeit, wenn das große Rennen beginnt, in dem es zunächst nur um Marktanteile geht für das "The winner takes it all". Nun geht es also in die erste Runde und gleich mit extrem hohen Tempo legt sich ein großer Filialist in die erste Kurve. Hat er die Gegengerade schon im Blick? Wie wäre es mit dem ADAC als Partner, wir sammeln für Rettungshubschrauber Christoph 13, oder so. Hat doch was.

Woher kommt denn der Segen?

Dient außerdem nur dem guten Gewissen und schadet der Buchpreisbindung sicher nicht. Komisch. Der Markt ist doch gar nicht expansiv, das Umsatzvolumen wird durch diese Absatzprogramme, zumindest im Schulbuch, überhaupt nicht größer. Aber woher kommt denn dann dieser Segen für die Fördervereine?

Eventuell habe ich da ja was falsch verstanden, aber die etwa 120 Millionen Euro Elternanteil, aus denen die 3.000 unabhängigen Sortimenter jeweils etwa 40.000 Euro ihres Umsatzes erwirtschaften, werden diese nicht einmal aus der ersten Kurve herauskommen lassen, denn sie sind es, denen sie abhandenkommen. Ob Thalia am Ende des Laufs noch die Puste ausgeht, wird manche von ihnen dann nicht mehr wirklich interessieren.

Ach ja, was war noch mal das Ziel der Buchpreisbindung? Vergessen, wird vermutlich nur geringfügig mit dem BGH-Urteil zu tun haben.

Thees Wullkopf ist Geschäftsführer der Handels-Dienstleistungen Ha.Se GmbH in Möhnesee-Körbecke, einem Schulbuch-Dienstleister für den Buchhandel. Außerdem ist er Sprecher der neu gegründeten IG Lernmedien im Börsenverein.

Lesen Sie zu diesem Thema auch ein Interview mit Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang.