Börsenverein zum geplanten Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

"Das Gesetz wäre ein kapitaler Fehler"

26. Mai 2017
von Börsenblatt
Am Montag, 29. Mai, steht vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes an. Das Gesetz würde den freien Markt für Bildungs- und Wissenschaftsmedien außer Kraft setzen, warnt der Börsenverein.

"Wenn das Gesetz wie geplant verabschiedet wird, erhalten Verlage und Autoren keine nennenswerten Erlöse mehr für die Nutzung ihrer Werke in Forschung, Unterricht und Lehre. Das wäre ein kapitaler Fehler: Unsere Wissensgesellschaft braucht keine Lehrbücher zum Nulltarif, sondern einen freien Markt für hochwertige Medien", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. "Nur Lizenzeinnahmen gewährleisten eine faire, angemessene Vergütung für Autoren und Verlage und damit private Investitionen in ein breitgefächertes und hochwertiges Angebot an wissenschaftlicher Literatur."

Durch das Gesetz werde die Qualität von Bildung und damit die Basis des Bildungs- und Wissenschaftsstandorts Deutschland Schaden nehmen, so Skipis: "Verlagen werden die Mittel fehlen, in neue Publikationen und attraktive Modelle für die Zugänglichmachung von Werken zu investieren. Autoren haben keinen Anreiz mehr, ihr Wissen für den Nachwuchs aufzubereiten und Lehrbücher zu verfassen. Gut funktionierende privatwirtschaftlich finanzierte Publikationsstrukturen werden zerstört, sodass am Ende der Staat die Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke organisieren und mit Steuergeld bezahlen muss. Das kann niemand wollen."

Der Wegfall der Lizenzierungsmöglichkeit sei das Kernproblem des Gesetzentwurfs aus Sicht der Verlage: Dafür, dass Schüler, Studierende, Lehrende und Forschende große Teile von Lehrbüchern oder ganze Zeitschriftenartikel kostenlos vervielfältigen, herunterladen und ausdrucken können, sollen Bibliotheken und Bildungseinrichtungen keine Lizenzverträge mehr mit Verlagen abschließen müssen. Stattdessen würden Verlage und Autoren nur noch eine minimale Pauschalvergütung erhalten.

Der Börsenverein plädiert für ein Verfahren, das heute bereits erfolgreich praktiziert wird – nicht nur in Deutschland, sondern auch in den USA, Australien und Asien: Verlage unterbreiten Bibliotheken und Universitäten Lizenzangebote für die Nutzung ihrer Werke. Für einen bestimmten Preis pro Seite und Nutzer können Bildungseinrichtungen und Bibliotheken dann Auszüge aus Lehrbüchern, Zeitschriften und anderen Medien digital beziehen und Studierenden, Lehrenden und Forschenden zur Verfügung stellen. Dafür hätten Verlage praktikable und gut funktionierende Lizenzierungsplattformen wie beispielsweise www.digitaler-semesterapparat.de entwickelt, die eine rechtssichere und optimale Werknutzung ermöglichen. Wenn kein angemessenes Lizenzangebot von Seiten des Verlages vorliegt, können Bibliotheken oder Universitäten Auszüge aus Werken auf Basis der gesetzlichen Schranken nutzen. Diese Nutzungen werden dann über die Verwertungsgesellschaften abgegolten.

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