Buchtage Berlin: Die Rede des Bundesjustizministers im Wortlaut

Heiko Maas über Streitkultur und Urheberrecht

14. Juni 2017
von Börsenblatt
"Diese Buchtage finden in außerordentlich turbulenten Zeiten statt. Und damit meine ich nicht die aktuellen Debatten über das Urheberrecht": Mit diesen Worten hat Bundesjustizminister Heiko Maas am Dienstag seine Rede auf der Hauptversammlung des Börsenvereins begonnen. Über das Urheberrecht sprach er dann trotzdem. Hier können Sie die ganze Rede nachlesen.

Sehr geehrter Herr Riethmüller,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

Diese Buchtage finden in außerordentlich turbulenten Zeiten statt. Und damit meine ich nicht die aktuellen Debatten über das Urheberrecht.

In vielen Ländern wächst der Populismus, und es wird vieles in Frage gestellt, was wir für selbstverständlich gehalten haben. Staats- und Regierungschefs wie Trump, Putin, Erdoğan oder Orbán stellen nicht nur die internationale und europäische Zusammenarbeit auf eine harte Probe. Sie rütteln auch an den Grundfesten des modernen Rechtsstaats und stellen zum Teil die freiheitliche Demokratie offen in Frage.

Auch bei uns in Deutschland gibt es Anlass zur Sorge. Die Stimmungsmache, die wir in den letzten Jahren erlebt haben, gegen Fremde, Minderheiten und Andersdenkende hat zugenommen. Und im Herbst wird vermutlich erstmals eine rechtspopulistische Partei in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag einziehen.

Leider hatte der Philosoph Peter Sloterdijk Recht, als er nach der amerikanischen Präsidentschaftswahl einen Satz formulierte, der nur auf den ersten Blick banal zu sein scheint: "Zur Abschaffung von Demokratie eignet sich nichts besser als Demokratie."

Meine Damen und Herren,

  • wenn Wahrheit durch Lüge ersetzt wird,
  • wenn Verschwörungstheorien an die Stelle wissenschaftlicher Erkenntnisse treten,
  • wenn politische Gegner als "Volksverräter" bezeichnet werden,
  • wenn Menschen mit anderen Meinungen im Internet mit Hass überzogen werden und mundtot gemacht werden sollen,

dann muss man sich Sorgen machen um den Zustand der Streitkultur in unserem Land.

In solchen Zeiten kommt es auf alle an – auf uns alle: Ohne den Einsatz überzeugter Demokraten, ohne eine klare Haltung der Zivilgesellschaft, ohne die aufklärerische Arbeit von Journalisten, Schriftstellern und Verlegern kann das, was wir alle viel zu oft für selbstverständlich halten, schneller verloren gehen, als viele es für möglich halten.

Es ist gut, dass der Börsenverein mit der Vergabe des Friedenspreises in diesem Jahr ein klares Zeichen setzt. Heute Mittag ist Ihre Entscheidung publik geworden: Margaret Atwood hat in ihren Büchern immer wieder auf die Gefahren totalitärer Strukturen eindrucksvoll aufmerksam gemacht, und sie hat uns daran erinnert, wie wertvoll und wie verletzlich Freiheit und Gleichheit aller Menschen sind. Mit Ihrer Entscheidung für Margaret Atwood haben Sie ein wichtiges Signal zur rechten Zeit gesetzt.

Meine Damen und Herren,
die Buchtage haben in diesem Jahr Frankreich als Partnerland.

Der Wahlsieg eines überzeugten Europäers wie Emmanuel Macron ist sicherlich ein gutes Zeichen der Hoffnung. Dass aber ein Drittel unserer französischen Nachbarn für den Front National gestimmt hat, muss jeden beunruhigen, dem Freiheit und Vielfalt am Herzen liegen.

Als Verlegerinnen und Verleger, als Buchhändlerinnen und Buchhändler sind Sie alle stets auch Anwälte des freien Wortes. Für Sie und Ihre Arbeit ist es wesentlich, dass die Meinungsfreiheit garantiert und geschützt wird.

Meinungsfreiheit kann nur in einem gesellschaftlichen Klima bestehen, in dem niemand wegen seiner Haltung und seiner Meinung bedroht wird oder gar um Leib und Leben fürchten muss – weder um das eigene noch um das seiner Familie.

Wer sich heute den Tonfall im Internet anschaut – und es wäre fahrlässig, das Geschehen im Netz zu ignorieren –, der muss feststellen: Wir erleben eine sprachliche Verrohung, die eine Gefahr für die Streitkultur in unserem Land werden kann. Und deshalb bin ich fest davon überzeugt: Strafbarer Hass muss endlich schneller aus dem Netz verschwinden.

Wir wollen keine neuen Strafgesetze schaffen. Es geht ausschließlich um Äußerungen, die schon heute strafbar sind und vor jedem deutschen Gericht mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet würden. Es geht um Mordaufrufe gegen Journalisten und ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger. Es geht um Aufrufe, Flüchtlingsheime anzuzünden oder andere Gewalttaten zu begehen. Es geht um Bedrohungen und Beleidigungen, es geht um Volksverhetzung und die Auschwitz-Lüge.

Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende und hässliche Äußerungen – sogar Lügen können von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Aber eines ist klar: Die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt.

Jeder von uns, der sich äußert, der schreibt, der publiziert, der postet – analog wie digital, muss sich stets fragen, ob er die Grenzen der Meinungsfreiheit respektiert. Das gilt für alle deutschen Verlage, für alle in unserem Land – und ich sehe keinen Grund, warum das für international aufgestellte Internet-Konzerne nicht gelten sollte.

Vom Respekt vor den Gesetzen ist niemand frei – auch nicht die sozialen Netzwerke. Eine totale Regellosigkeit im Internet bedeutet nicht mehr Freiheit für alle, sondern weniger Freiheit für viele.

Meine Damen und Herren,
Sie veranstalten die diesjährigen Buchtage in Zusammenarbeit mit Ihren französischen Kolleginnen und Kollegen – und Sie betonen zu Recht, dass die deutsche und die französische Buchbranche vor ähnlichen Herausforderungen stehen.

Wenn wir über Streitkultur und Urheberrecht reden, dann ist mir wichtig, dass wir nicht in Kulturpessimismus, nicht in Technikfeindlichkeit verfallen.

Das Internet kann ein Gewinn für die Menschheit sein – auch für die Meinungsfreiheit und für den Zugang zu Informationen und Wissen. Nie hatten so viele Menschen auf der Welt so breiten Zugang zu Wissen wie heute. Und Wissen ist die Voraussetzung für Bildung. Die Digitalisierung ist eine enorme Chance für die Menschheit, tatsächlich eine Wissensgesellschaft zu werden.

Natürlich bringt diese Entwicklung auch Konflikte mit sich, und einer davon ist die aktuelle politische Debatte über die so genannte "Bildungs- und Wissenschaftsschranke".

Beim Urheberrecht geht es immer kontrovers zu.

Das bin ich inzwischen gewohnt. Die Stellungnahmen und manche Zeitungsartikel aus der jüngsten Zeit haben schon jetzt zu nicht wenigen Änderungen am Gesetzentwurf geführt, und ich will nicht ausschließen, dass es nicht die letzten waren.

Zunächst haben wir Lob dafür bekommen, dass mit unserem Gesetzentwurf erstmals verständlich geregelt wird, was erlaubt ist und was nicht. Dass die geltenden Regelungen zur Bildungs- und Wissenschaftsschranke für wen auch immer noch verständlich und damit rechtssicher anwendbar sind, kann niemand ernsthaft behaupten.

Diese neue Verständlichkeit kommt Autoren und Verlagen zugute. Denn anderenfalls passiert Folgendes: Die Nutzung unterbleibt, weil man sich unsicher ist, ob die Verwendung eines geschützten Werks erlaubt ist oder eben nicht. Oder das Werk wird verwendet, ohne Rücksicht darauf, was das Gesetz sagt. In beiden Fällen erhalten Autoren und Verlage keine Vergütung.

Schon Hegel hat einmal gesagt: "Was nicht mehr begriffen werden kann, ist nicht mehr." Niemandem nützt daher ein Recht, das nicht durchgesetzt wird, weil viele Menschen es nicht mehr verstehen.

Meine Damen und Herren,
wie immer im Urheberrecht geht es um den Ausgleich unterschiedlicher Belange:

  • da sind die Rechte von Autoren und Verlagen,
  • da sind die Interessen der Nutzer,
  • und da gibt es die Bildungseinrichtungen und ihre Träger, die das deutsche Bildungssystem finanzieren.

Was wollen wir im Interesse von Bildung und Wissenschaft also tatsächlich gesetzlich regeln?

Erstens sind die derzeitigen Bestimmungen kompliziert, oft unverständlich und zum Teil veraltet. Der Entwurf schafft klare Regeln. Wie gesagt: Nur dann hat das Recht eine Chance auf Durchsetzung.

Zweitens: Wir schaffen einen klar definierten Basiszugang. So sollen künftig in jedem Fall 15 Prozent eines Textes für nicht-kommerzielle Lehr- und Unterrichtszwecke verfügbar gemacht werden dürfen.

Drittens erhalten Autoren und Verleger für die gesetzlich erlaubten Nutzungen eine angemessene Vergütung. Wir stellen gleichzeitig klar, dass pauschale Abrechnungen erlaubt sind. Denn es kann ja nicht sein, dass die Abrechnung auf Nutzerseite mehr kostet, als Autoren und Verlage als Vergütung erhalten.

In der Wissensgesellschaft sind Wissenschaftler sowohl Nutzer bestehender Werke als auch Schöpfer neuer Inhalte: Sie bauen auf vorhandenem Wissen auf und benötigen deshalb einen gut funktionierenden Zugang zu Büchern, Zeitschriften und Daten – analog wie digital.

Deshalb muss das Gesetz im Interesse von Forschung und Lehre einen gesetzlichen Basiszugang gewährleisten, der unabhängig von den Verlagsangeboten ist. Alles, was über den Basiszugang hinausgeht, ist wiederum Sache der privatautonom geschlossenen Verträge zwischen Nutzern und Rechtsinhabern.

Meine Damen und Herren,
das Geschäftsmodell der Wissenschaftsverlage wird durch einen lizenzfreien, aber vergüteten Basiszugang nach unserer Einschätzung nicht in Frage gestellt. Lizenz und gesetzliche Erlaubnis schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich allenfalls.

Weshalb sollte der Markt für Lehrbücher zusammenbrechen, wenn maximal 15 Prozent der Inhalte entnommen werden dürfen? Schon jetzt erlaubt die Rechtsprechung die Nutzung kleiner Teile bis zu 12 Prozent. Ob ein angemessenes Verlagsangebot besteht, ist für viele nur noch schwer überprüfbar.

Nun weiß ich, dass viele Verlegerinnen und Verleger in Sorge sind, ob sie sich auch in Zukunft auf die gesetzliche Vergütung verlassen können. Wir haben eine Menge dafür getan, um die Verlegerbeteiligung zu sichern:

Erstens haben wir 2016 das Recht der Verwertungsgesellschaften so geändert, dass Autoren ihre Verlage auch weiterhin an diesen Vergütungen beteiligen können.

Zweitens arbeiten wir national wie europäisch dafür, die Voraussetzungen für das Fortbestehen der VG Wort als gemeinsamer Verwertungsgesellschaft von Autoren und Verlegern zu sichern.

Mit den Beschlüssen vom 20. Mai dieses Jahres bestehen nun auch wieder rechtsgültige Verteilungspläne. Die VG Wort kann also ihre Arbeit fortsetzen. Das ist ein ganz wichtiger Schritt.

Drittens schließlich hat die Bundesregierung dieses Thema auf die europäische Ebene getragen. Die Kulturstaatsministerin und ich setzen uns gemeinsam für eine Korrektur ein. Zusammen haben wir dafür gesorgt, dass die Europäische Kommission dieses Problem überhaupt erstmal erkennt und einen Vorschlag für eine Regelung vorlegt.

Meine Damen und Herren,
wenn es um das Urheberrecht geht, dann wird auch zukünftig heftig gestritten werden. Die Zukunft der Verlage hängt aber nicht nur vom Recht ab.

Unsere Kultur hat schon immer von der Entwicklung der Technik profitiert: vom Buchdruck, von der Schallplatte, vom Film, von Radio und Fernsehen. Und so wird es auch mit der Digitalisierung und dem Internet sein, wenn es uns gelingt, vernünftige und durchsetzungsfähige Regelungen zu schaffen. Es kommt darauf an, mit den neuen Medien umzugehen und deren Potenziale ausschöpfen.

Meine Damen und Herren,
mit Blick auf den politischen Erfolg der Autoritären und Freiheitsfeinde hat der amerikanische Historiker Timothy Snyder vor kurzem "zwanzig Lektionen für den Widerstand" formuliert.

Eine Lektion lautet: "Bemühe dich, dich vom Internet fernzuhalten. Lies Bücher."

Wir werden zwar aufs Internet nicht mehr verzichten, aber es täte dieser Welt sicher gut, wenn Menschen und Mächtige mehr lesen und mehr schreiben würden als nur die 140 Zeichen eines Twitter-Tweets.

Ich bin überzeugt: Das Bewährte wird bleiben. Das gedruckte Buch bleibt eine geniale Erfindung, der perfekte Wissensspeicher.

Trotz E-Book und Datenbanken: Das Buch und die Arbeit von Autoren, Verlegern und Buchhändlern werden für die Zukunft unserer Gesellschaft, für das gesellschaftliche Klima unverzichtbar bleiben. Für unsere Identität und unseren Horizont und die Schärfe unseres Verstandes.

Wie Verleger und Buchhändler auf die Rede reagiert haben - das lesen Sie hier in der Zusammenfassung der Buchtage-Debatte auf boersenblatt.net.