Krise im Literaturnobelpreis-Gremium

Der König greift ein

19. April 2018
von Börsenblatt
In der schwelenden Krise um die Schwedische Akademie scheint sich eine Lösung anzubahnen: König Carl XVI. Gustav will die Satzung des Gremiums ändern, damit Mitglieder künftig austreten können.

Die Sprecherin des Königlichen Hofes, Margareta Thorgren, bestätigte in einer Mitteilung, dass nach einem erneuten Treffen des Königs mit Reichsmarschall Svante Lindqvist und dem vorläufigen Ständigen Sekretär der Akademie, Anders Olsson, beschlossen wurde, dass König Carl XVI. Gustav die Satzung der Schwedischen Akademie (deren Mitglieder auch die Juroren für den Literaturnobelpreis sind) ändert. Dies sei die Aufgabe des Königs, so Thorgren. Nach Beratungen mit Rechtsexperten sei klar, dass der König die Möglichkeit habe, die Satzung zu überprüfen und zu verändern.

"Ich beabsichtige, die Satzung der Akademie so zu vervollständigen, dass in ihr deutlich wird, dass ein Akademiemitglied auch auf eigenen Wunsch hin austreten kann", erklärte der König. Wenn ein Mitglied der Akademie länger als zwei Jahre an deren Arbeit nicht teilgenommen habe, könne man es so werten, als ob er die Akademie verlassen habe − auch wenn er nicht formell seinen Austritt erklärt habe.

Im schwedischen wie im internationalen Recht gehe man davon aus, dass derjenige, der nicht länger Mitglied einer Vereinigung zu sein wünscht, die Möglichkeit zum Austritt haben soll. Diese Rechtsauffassung sollte auch für die Schwedische Akademie gelten. "Ich habe mit der Schwedischen Akademie Beratungen eingeleitet, um die Satzung hinsichtlich eines Austritts näher auszugestalten", so Carl XVI. Gustav.

Peter Eglund, der vor einigen Jahren Ständiger Sekretär der Akademie war und dem Gremium weiter angehört (Chair No. 10), lobte den Vorstoß: ”Der König hat einen klugen Beschluss gefasst”.

Hintergrund

Die Satzung der Schwedischen Akademie beinhaltet bislang keinerlei Regeln, falls ein Mitglied von sich aus ausscheiden möchte − stattdessen gilt eine lebenslange Mitgliedschaft. Dies hat die Wahl neuer Mitglieder bisher erschwert.

Inzwischen ist die Anzahl der nicht aktiven Mitglieder der Akademie so groß, dass eine ordnungsgemäße Arbeit nicht mehr gewährleistet ist: Sieben der 18 Mitglieder hatten sich zurückgezogen (siehe Archiv). Nach Paragraf 12 der Satzung müssen aber bei einer Sitzung mindestens zwölf Mitglieder anwesend sein, um ein neues Mitglied in das Gremium zu wählen. Die Akademie hat sich so selbst handlungsunfähig gemacht.

Um aus dieser verfahrenen Situatione herauszukommen, hatte die kulturelle Öffentlichkeit den schwedischen König als Rettungsanker gesehen. Nach der Satzung erkennt er als "höchster Beschützer der Akademie" ein neues Mitglied an, wenn es von der Mehrheit des Gremiums gewählt worden ist. Daraus leiteten nun die Rechtsexperten nun ab, dass er auch formell als letzte Instanz eingreifen kann.