Gründung eines Nationalen Bildungsrats

KMK und Bundesbildungsministerium wollen Digitalpakt vorantreiben

18. Juni 2018
von Börsenblatt
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hat auf der Kultusministerkonferenz (KMK) in Erfurt mit den Bildungsministern der Länder über den Digitalpakt für Schulen und den geplanten Nationalen Bildungsrat beraten.

Wie die KMK mitteilt, hätten beide Seiten in einem ausführlichen Gespräch die offenen Fragen und die weitere Zusammenarbeit erörtert. Während beim Nationalen Bildungsrat noch viele Fragen geklärt werden müssen, zeichnete sich beim Digitalpakt eine hohe Übereinstimmung zwischen Bund und Ländern ab. Weitere Themen waren unter anderem die Aufwertung und Verbesserung der beruflichen Bildung, die Ganztagsschule/-betreuung für Grundschulkinder sowie die Demokratie- und Toleranzerziehung.
 
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und die Bildungsminister der Länder bekräftigten noch einmal ihren festen Willen, den Digitalpakt zügig zu vereinbaren. Ihr gemeinsames Ziel ist es, dass der Digitalpakt 2019 startet und der Bund bis zum Ende der Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro und damit ab dem Jahr 2019 insgesamt fünf Milliarden Euro für fünf Jahre  für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik zur Verfügung stellt. Gleichzeitig übernehmen die Länder die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, die Anpassung der Bildungspläne, die Beschaffung von Lernprogrammen und weiterer Software sowie die Sicherstellung von Betrieb und Wartung der Infrastrukturen.
 
Um das Ziel zu erreichen, verständigten sich Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und die Bildungsminister der Länder darauf, dass der Bund bis September 2018 auf der Grundlage des gemeinsam entwickelten Eckpunkteentwurfs einen Textvorschlag für die Bund- Länder-Vereinbarung für den Digitalpakt Schule vorlegt. Das gemeinsame Ziel ist es, bis spätestens Ende 2018 ein von beiden Seiten akzeptiertes und unterschriftsreifes Vertragswerk zu entwickeln. Gleichzeitig bekräftigten beide Seiten noch einmal ihre Absicht, bis Ende 2018 die grundgesetzlichen Voraussetzungen für den Digitalpakt zu schaffen.
 
Bis Ende 2018 wollen Bund und Länder auch die letzten offenen Fragen rund um die genauere Finanzierung des Digitalpaktes klären. Vorgesehen ist, dass der Bund die Investitionskosten für die technische Infrastruktur der Schulen übernimmt, die Länder die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, die Anpassung der Bildungspläne, die Wartung und  Beschaffung von Lernprogrammen und weiterer Software sowie die Sicherstellung von Betrieb und Wartung der Infrastruktur durch die Antragsteller.

Mit der nunmehr durch den Koalitionsvertrag vorgesehenen Ausgestaltung als Finanzhilfe nach dem zu ändernden Art. 104c ist aus Sicht des Bundes auch über den Eigenanteil der Länder zu den Investitionskosten der technischen Infrastruktur zu verhandeln. Hier machten die Länder deutlich, dass diese Forderung sich nicht mit den bisher entwickelten Eckpunkten deckt und Länder und Kommunen im Rahmen des Gesamtpakts bereits erhebliche finanzielle Lasten schultern, um die digitale Bildung an Schulen voranzubringen.

Nationaler Bildungsrat

Beide Seiten sind sich auch einig darin, einen Nationalen Bildungsrat einzurichten. Der Nationale Bildungsrat soll auf Grundlage der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung Vorschläge für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen vorlegen. Nach dem Bundesbildungsministerium hat jetzt auch die KMK einen Vorschlag zur genaueren Ausgestaltung und Aufgabenbeschreibung des Gremiums vorgelegt. Beide Vorschläge sehen ein Gremium mit zwei Kammern vor, eine Kammer mit Vertretern aus Wissenschaft und Praxis,  eine zweite Kammer mit Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen. Unterschiede gibt es hinsichtlich der Aufgabenbeschreibung und der Stimmenverhältnisse. Beide Seiten wollen jetzt eine gemeinsame Verhandlungsgruppe einsetzen, um einen gemeinsamen Vorschlag zu entwickeln.