Haushaltsausschuss gewährt 1,78 Milliarden Euro

Mehr Geld für den Kulturetat

28. Juni 2018
von Börsenblatt
Der Gesamthaushalt 2018 für Kultur und Medien steigt nach der entscheidenden Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages auf rund 1,78 Milliarden Euro − ein Plus von knapp neun Prozent gegenüber dem Haushalt 2017.

Der Etat liegt noch über dem Regierungsentwurf von Anfang Mai, der 1,67 Milliarden Euro angesetzt hatte (siehe Archiv). Damit habe es erneut eine deutliche Steigerung in der Amtszeit von Kulturstaatsministerin Monika Grütters gegeben, teilt ihr Haus mit.

Monika Grütters sagt: "Der Haushaltsausschuss hat den finanziellen Rahmen meines Etats nach den schon deutlichen Zuwächsen im Regierungsentwurf noch einmal erheblich erweitert. Ich bin dankbar für dieses Signal der Parlamentarier und das damit verbundene Vertrauen in die Kultur, in meine Arbeit und in die meines Hauses. Gerade in Zeiten, in denen die Kultur für den Erhalt des gesellschaftlichen Zusammenhalts weiter an Bedeutung gewinnt, ist dies eine erfreuliche Entwicklung, die uns zuversichtlich stimmt. Kunst und Kultur als Brückenbauer sind mehr denn je gefragt; Kultur stiftet Werte und Identität und trägt zur Selbstvergewisserung bei. Besonders wichtig ist es mir dabei, auch die Regionen jenseits der Metropolen in den Blick zu nehmen und damit Kulturpolitik für das ganze Land sowie Kultur und kulturelle Bildung vielen Menschen zugänglich zu machen."

Ein Großteil der Erhöhung des Kulturhaushalts soll dabei nachhaltigen Investitionen in die kulturelle Substanz zugute kommen. Genannt werden etwa der Gasometer in Oberhausen, historische Bauten wie die Jugendstil-Konzerthalle in Görlitz, aber auch Gedenk- und Erinnerungsstätten wie etwa das Deutsch-Deutsche Museum Mödlareuth. 30 Millionen stünden für Denkmalschutzmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung.

Erstmals stünden nun eigene Mittel in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro für die Digitalisierung im Bereich Kultur und Medien zur Verfügung, die ein Kernthema der Bundesregierung in der neuen Legislaturperiode darstellt.

Die Kulturförderfonds des Bundes, aus denen deutschlandweit Projekte aus den Bereichen bildende und darstellende Künste, Literatur, Musik, Soziokultur und Übersetzung gefördert werden, erhalten rund fünf Millionen Euro zusätzlich.

Die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes soll in diesem Jahr mit bis zu 1,5 Millionen Euro zusätzlich unterstützt werden. Damit stehen hierfür 2018 insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Bei dem Programm sei es erforderlich, dass die jeweiligen Länder die geförderten Projekte mitfinanzieren.

Das Haushaltsgesetz tritt nach Beschluss durch das Bundestagsplenum, die Beteiligung des Bundesrats und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.