Unionspolitiker plädieren für Kompromiss bei der EU-Urheberrechts-Richtlinie

"Der JURI-Beschluss ist ein fairer Ausgleich"

2. Juli 2018
von Börsenblatt
Rechtspolitiker der Union werben bei den Fraktionskollegen der EVP im EU-Parlament für eine rasche Verabschiedung der Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Anlass: In dieser Woche stimmt das Europaparlament über die Aufnahme der Trilogverhandlungen ab. 

Die Rechtspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion appellieren in einem Brief an die Mitglieder der EVP-Fraktion im EU-Parlament, dem aktuellen Entwurf des Rechtsausschusses (JURI) zuzustimmen. Die Europäische Volkspartei (Christdemokraten, Konservative) stellt die größte Fraktion im Europäischen Parlament. 

„Der Schutz des Geistigen Eigentums und die Förderung des breiten Zugangs zu Werken sind die Säulen für die wirtschaftliche Nutzung des Internets und für die digitale Wirtschaft der Europäischen Union", erklären dazu Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und der zuständige Berichterstatter Ansgar Heveling: "Wir sind der Überzeugung, dass mit dem vorliegenden JURI-Beschluss zur Urheberrechts-Richtlinie ein fairer Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber einerseits und dem Informations- und Nutzungsinteresse der User anderseits erreicht wird."

Wie berichtet, hatte der Rechtsausschuss des EU-Parlaments am 20. Juni unter anderem eine Kompromissfassung  des Artikels 12 der geplanten Urheberrechts-Richtlinie angenommen, die eine Beteiligung von Verlagen an Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften wieder ermöglichen soll - wenn auch mit einer umstrittenen Stichtagsregelung (mehr zur Bewertung durch den Börsenverein hier).

Die Beschlussempfehlungen des Ausschusses betreffen auch andere verlagsrelevante Themen wie das Text & Data Mining (Art. 3), die Veranschaulichung im Unterricht (Art. 4) und Vergriffene Werke (Art. 7–9). Außerdem votierte der JURI für ein Presseverleger-Leistungsschutzrecht (Art. 13) und eine Plattform-Regulierung (Art. 11, Stichwort "Upload-Filter").

Ende Juni hatten bereits mehr als 60 Verbände der Kultur- und Kreativwirtschaft (darunter der Börsenverein) die Abgeordneten des EU-Parlaments dazu aufgerufen, die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses zur geplanten Urheberrechts-Richtlinie zu unterstützen (mehr dazu hier)

Beim europäischen Urheberrecht gehe es nicht darum, digitale Entwicklungen auszubremsen oder das Internet zu zensieren, betonen nun auch die beiden Unionspolitiker in ihrer Stellungnahme. "Der hierfür maßgebliche Artikel 13 soll die faire Vergütung von Kreativleistungen auch im digitalen Zeitalter absichern. Die daran häufig drastisch vorgebrachte Kritik entbehrt jeder Grundlage". 

"Wir begrüßen, dass große Plattformbetreiber, deren Geschäftsmodell die Speicherung und Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Material ist, stärker in die Verantwortung genommen werden sollen", heißt es in der Erklärung abschließend: "Rechteinhaber haben es dabei selber in der Hand, ihre Werke entsprechend zu kennzeichnen und schützen zu lassen."

Und so geht es mit dem Entwurf weiter: Wenn das EU-Parlament in dieser Woche den Vorschlag des Rechtsausschusses erörtert hat, geht die Richtlinie in den so genannten Trilog. Bei diesem Abstimmungsverfahren zwischen EU-Parlament und EU-Rat, moderiert von der EU-Kommission, bekommt sie ihre endgültige Fassung.