Börsenverein

Merkblatt zur Geoblocking-VO

23. November 2018
von Börsenblatt
Am 3. Dezember 2018 tritt die Geoblocking-VO der EU in Kraft. Was Verlage und Buchhändler beachten müssen, hat die Rechtsabteilung des Börsenvereins in einem neuen Merkblatt zusammengefasst.

Die Geoblocking-VO der EU dürfte für die Buchhandelsunternehmen relevant werden, die Bücher (oder auch E-Books) nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern der EU anbieten, weil sie zum Beispiel ihren Webshop aktiv auf andere EU-Länder ausgerichtet haben.

Die Rechtsabteilung des Börsenvereins hat dazu ein neues Merkblatt erstellt, dass sowohl erläutert, was es mit der neuen VO auf sich hat, als auch darauf eingeht, welche preisbindungsrechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind.

Das Merkblatt "Die neue EU-Verordnung zum Verbot von Geoblocking (Geoblocking-VO). Was müssen Verlage und Buchhändler beachten?" steht im Mitgliederbereich auf der Website des Börsenvereins zum Download bereit.