Börsenverein verschickt Leitfaden an Mitglieder

FAQ zur KNV-Insolvenz

22. Februar 2019
von Börsenblatt
Der Börsenverein verschickt heute exklusiv an seine Mitglieder einen umfassenden Leitfaden mit Fragen und Antworten zur KNV-Insolvenz. Seit dem Insolvenzantrag der KNV-Gruppe am 14. Februar hat die Rechtsabteilung des Börsenvereins hunderte von Anfragen aus Mitgliedsfirmen erhalten. In einem FAQ beantwortet sie nun exklusiv für die Mitglieder des Börsenvereins die häufigsten Fragen − das Dokument ist Mitgliedsfirmen zugänglich.

Die Anwältinnen und Anwälte der Rechtsabteilung des Börsenvereins beantworten darin zusammen mit den insolvenzrechtlichen Beratern der Kanzlei Gruendelpartner, Leipzig, die knapp 40 drängendsten Fragen für Buchhandlungen und Verlage. Der Leitfaden geht den Mitgliedern per E-Mail zu und ist zusätzlich auf der Webseite des Börsenvereins abrufbar. Er wird bei neuen Entwicklungen aktualisiert.

Der Leitfaden umfasst 17 Seiten und beantwortet zahlreiche Fragen zu den Komplexen:

  • Allgemeines zum Insolvenzverfahren und seinen Folgen (6 Fragen). Etwa: Ziel und Ablauf des Insolvenzverfahrens? Wird KNV komplett geschlossen? Was kann bzw. wird der Börsenverein tun?
  • KNV-Insolvenz | Bedeutung für Verlage (16 Fragen). Etwa: KNV schuldet mir Geld, was nun? Muss ich als Verlag weiter an KNV liefern? Wird der Bücherwagendienst weiterhin funktionieren?
  • KNV-Insolvenz | Bedeutung für Buchhandlungen (15 Fragen). Etwa: Wie sollen sich Buchhändler jetzt verhalten? Was ist mit meinem Webshop, den ich von KNV betreiben lasse? Kann ein Buchhändler weiterhin remittieren?

Das Dokument dient der allgemeinen und rechtlichen Information, kann aber eine rechtliche Beratung nicht ersetzen. Da sich die Sachverhalte gerade in den ersten Tagen von Insolvenzen sehr rasch verändern können, sollte sich jedes Unternehmen fortlaufend weiter informieren und veränderte Fassungen des Leitfadens beachten.


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