Fotohonorare: Nachschlagewerk für 2019 erschienen

Von Advertorial bis Pressebild

1. März 2019
von Börsenblatt
Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm) hat die neue Übersicht „Bildhonorare 2019“ herausgegeben. Das Nachschlagewerk führt marktübliche Honorarsätze für werbliche und redaktionelle Bildverwendungen auf und gilt als Kalkulationshilfe, wenn es um das Aushandeln von Nutzungsrechten geht.

Die Broschüre „Bildhonorare 2019“ ist als Nachschlagewerk konzipiert und führt zahlreiche denkbare Verwendungen für Fotos auf – beispielsweise die Verwendung als Buchcover, als Pressefoto zum Download, die Einblendung in einen Buchtrailer, Verwendung als Plakat oder im Design eines Geschenkpapiers. Dabei werden redaktionelle und werbliche Nutzungen berücksichtigt, auch für Handelsprodukte wie Puzzles oder Spiele.

Für Print- und Onlineverwendungen wird nach Auflage bzw. Nutzungsdauer unterschieden, die Honorarsätze führen jeweils Beispiele für Zuschläge für Zweitverwendungen auf. Für Auftragsarbeiten gelten Honorarsätze je nach Motiv und Aufwand. Die Honorarsätze werden jährlich neu ermittelt, Bildagenturen und Fotografen melden dafür ihre erzielten Vergütungen an die mfm, so soll die aktuelle Marktsituation abgebildet werden.

Die Übersicht der Bildhonorare soll als Kalkulations- und Verhandlungsgrundlage dienen. In Streitfällen um Nutzungshonorare wird sie häufig von Gerichten als Richtlinie für eine Entscheidung herangezogen.

Die Broschüre ist als Print-, E-Paper-Version direkt beim BVPA (Bundesverband professioneller Bildanbieter) zu bestellen, als App über itunes oder google play.

Die Mittelstandgemeinschaft Foto-Marketing ist eine Arbeitsgruppe im Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA), der neben Fotografen auch Fotografenverbände und Bildagenturen angehören.