Die aktuelle Fassung des Leitfadens, der Mitgliedern des Verbands vorbehalten ist, kann auf der Webseite des Börsenvereins abgerufen werden.
Die Anwältinnen und Anwälte der Rechtsabteilung des Börsenvereins beantworten darin zusammen mit den insolvenzrechtlichen Beratern der Kanzlei Gruendelpartner, Leipzig, die knapp 40 drängendsten Fragen für Buchhandlungen und Verlage.
Eine weitere Aktualisierung ist noch vor der Leipziger Buchmesse geplant.
Das Dokument dient der allgemeinen und rechtlichen Information, kann aber eine rechtliche Beratung nicht ersetzen. Da sich die Sachverhalte sehr rasch verändern können, sollte sich jedes Unternehmen fortlaufend weiter informieren und veränderte Fassungen des Leitfadens beachten.