EU-Rat stimmt für Urheberrechtsreform

Börsenverein: Verlegerbeteiligung noch in diesem Jahr in nationales Recht umsetzen

15. April 2019
von Börsenblatt

Der EU-Rat hat heute den gesetzgeberischen Schlusspunkt hinter die EU-Urheberrechtsrichtlinie für den Digitalen Binnenmarkt gesetzt und ihr endgültig zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine erneute Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften.

Die im Börsenverein organisierten Verlage begrüßen die Entscheidung des Rates in einer Stellungnahme und fordern die schnelle Umsetzung von Artikel 16 der Richtlinie zur Verlegerbeteiligung in nationales Recht.

Nadja Kneissler, Vorsitzende des Verleger-Ausschusses im Börsenverein erklärte dazu: "Die Buchverlage in Deutschland wollen die bewährte Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften rechtssicher fortsetzen. Nur in starken Verwertungsgesellschaften können Verlage und Urheber den globalen Herausforderungen erfolgreich begegnen. Weder kann die Verwertungsgesellschaft Wort noch weitere zwei Jahre auf eine rechtssichere gemeinsame Rechtewahrnehmung warten, noch können die Verlage weiterhin auf ihren fairen Anteil  für die Nutzung der von ihnen verlegten Werke verzichten. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die vom europäischen Gesetzgeber vorgenommene Korrektur in Bezug auf die Verlegerbeteiligung losgelöst von der Umsetzung anderer Vorschriften der Richtlinie unverzüglich vorzunehmen."

Die vollständige Stellungnahme des Verleger-Ausschusses finden Sie hier.

Das Votum des Rates erfolgte heute in der Runde der Agrarminister. Die Stimme für die deutsche Bundesregierung gab dementsprechend Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) ab. Das Europäische Parlament hatte die Richtlinie bereits am 26. März verabschiedet. Die Richtlinie muss nun noch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten kann.

Die Annahme der Urheberrechts-Richtlinie durch die EU-Mitgliedsstaaten wird auch international gewürdigt: Rudy Vanschoonbeek, Präsident des Europäischen Verlegerverbands FEP, dankte allen, die im Geist des Konsenses zur Debatte beigetragen hätten und vom Willen beflügelt gewesen seien, Lösungen voranzubringen.

Auch der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di) begrüßt das Ja des Europäischen Rates zur Urheberrechts-Richtlinie. "Die Richtlinie stellt klar, dass das Urheberrecht auch in Zeiten von Digitalisierung und Internet beachtet, respektiert und vergütet werden muss. Der Grundsatz, dass die Schöpferinnen und Darsteller von Kunst und Kultur am ökonomischen Erfolg ihres Schaffens zu beteiligen sind, wird durch die Richtlinie europaweit gestärkt", begrüßt Lena Falkenhagen, die Vorsitzende des VS in ver.di, die Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt.

Der VS äußert sich erfreut darüber, "dass das Modell der gemeinsam von Autoren und Verlagen gegründeten und geführten Verwertungsgesellschaft durch Art. 12 (16) der Richtlinie gestärkt wird." Man sei froh, dass die VG Wort ihre seit Jahrzehnten bewährte Arbeit fortsetzen könne. "Hiervon profitieren die Autorinnen und Autoren und erhalten wirtschaftliche, langfristige Sicherheit", so Falkenhagen.

Der VdÜ (Verband der Literaturübersetzer/innen) schließt sich inhaltlich dem VS an und betont, dass er sich "im gesamten Gesetzgebungsverfahren der Richtlinie stets für eine solche Möglichkeit der Verlegerbeteiligung aufgrund der gesetzlichen Ansprüche ausgesprochen" und sich "aktiv dafür eingesetzt" habe. Man unterstütze die Forderung nach einer raschen Umsetzung der Verlegerbeteiligung, weise aber seit nun 20 Jahren darauf hin, "dass wir auf vertraglicher Ebene nicht angemessen vergütet werden". An dieser Situation habe sich trotz verschiedener Gesetzesreformen wenig geändert.