Übergangsfrist bei Büchersendungen

Es hakt in Postfilialen

4. Juli 2019
von Börsenblatt

Die Deutsche Post hatte zum 1. Juli eine Übergangsfrist im Zuge der Änderungen bei Bücher- und Warensendungen angekündigt − bis zum Jahresende sollen zusätzlich die bisherigen Angebote gelten. In der Praxis zeigt sich nun, dass die Umsetzung in einzelnen Postfilialen noch hakt.

Buchhändler und Verleger haben Börsenblatt Online über ihre Versuche, auf ihren Postämtern Büchersendungen nach den "alten" Bedingungen abzugeben mittgeteilt − teils hakt es dort noch: "Heute bei der Postzentrale beschwert weil die Filiale die Annahme einer alten Warensendung verweigert hat. Antwort: Die Übergangslösung gilt nur für Frankiersysteme", schreibt ein Kommentator. Und ein Verleger aus Wyk berichtet: "Die Postangestellten am Schalter waren über die 'Übergangsfrist' informiert − aber diese gilt nur, wenn der Einlieferer die Frankierung selbst online vornimmt."

Was ist daran? Börsenblatt Online hat bei der Deutschen Post nachgefragt. Der Kunde "kann online frankieren, wenn er möchte. Die Filiale verkauft ihm aber auch die Briefmarken und nimmt die Sendung an", erklärt Pressesprecher Alexander Edenhofer − auch die alten Preise würden gelten. "Die bis zum Jahresende übergangsweise zur Verfügung stehenden 'alten' Bücher- und Warensendungsprodukte können, wie auch die neuen Produkte 'Bücher- und Warensendung 500' und 'Bücher- und Warensendung 1000', mit den gängigen Frankierungsarten frankiert werden: Postwertzeichen, Frankiermaschinen, Internetmarke usw."

Was müssen Kunden vor Ort in ihrer Filiale tun? Edenhofer sagt dazu: "Sie müssen lediglich sagen, dass sie diese Produkte nutzen wollen und dann die Sendungen abgeben und bezahlen." Die Kassensysteme der Filialen seien alle befähigt, die Sendungen anzunehmen und Frankierungen dafür bereitzuhalten. Die Übergangsfrist gelte für alle Kunden, es gebe daher auch keine Mindesteinlieferungsmenge.

Warum kommt es dennoch zu Komplikationen? Die Entscheidung, aus Kulanzgründen eine Übergangszeit bis zum Jahresende einzuräumen, sei sehr kurzfristig vor dem 1. Juli getroffen worden, führt Edenhofer als Grund an: "Selbstverständlich wurden alle Filialen und deren Mitarbeiter entsprechend informiert, aber wir können nicht ausschließen, dass es im Einzelfall zu Prozessstörungen kommt", formuliert er. "Wir informieren unsere Kolleginnen und Kollegen in einem kontinuierlichen Prozess, um die Anzahl der Fälle, in denen es hakt, so gering wie möglich zu halten."

Die Post habe ihre Filialen sowohl in Infozeitungen als auch im Partnerportal und über Ad-Hoc-Mitteilungen im Kassensystem informiert, sagt Edenhofer, der davon ausgeht, dass in den nächsten Tagen alles reibungslos laufen wird.

Wenn es in einzelnen Filialen noch nicht klappt, was wäre zu tun? Der Post-Mitarbeiter könne dann in die aktuelle Infozeitschrift schauen, ins Partnerportal oder bei den Nachrichten in seinem Kassensystem. "Falls er dennoch unsicher ist, kann der Filialpartner die Filialhotline anrufen. Ansonsten hilft nur der Weg über die Zentrale, wir leiten das dann an die Filialabteilung weiter", so Edenhofer.

Was können Kunden tun, um falsche Abrechnungen zu vermeiden? Hier rät Edenhofer, den Abrechnungsbeleg zu prüfen, und falls Zweifel aufkommen, sofort zu reklamieren. Könne es Rückerstattungen geben? "Zu hohe Abrechnungen können nur aus Kommunikationsmissverständnissen zwischen Kunden und Filialmitarbeitern entstehen, die nur vor Ort zwischen den beteiligten Personen geklärt werden können", führt Edenhofer die Position der Post aus.

Sind die "alten" Preise für Büchersendungen im Kassensystem? Hier erläutert Edenhofer, dass die Mitarbeiter diese Produkte nicht explizit "buchen", das hätten sie noch nie gemacht: "Sie verkaufen Briefmarken in der notwendigen Größe bspw. 1,90 € und 'buchen' das als Briefmarkenverkauf. Es gibt und gab keine expliziten Preise für diese Produkte im Kassensystem. Im Shop der Post online gibt es explizite Produkte und diese sind auch zu kaufen."

Schließlich haben wir noch gefragt, ob die Post angesichts der Übergangsfrist auch die Änderungen zum 1. Juli überdenken werde? Die Entscheidung, aus Kulanzgründen eine Übergangszeit für die Nutzung der bisherigen Bücher- und Warensendungsprodukte bis zum Jahresende einzuräumen, basiere auf den Rückmeldungen der Kunden, dass eine Umstellung der Versandprozesse fristgerecht bis zum 1. Juli in vielen Fällen nicht möglich wäre. "Es ist nicht vorgesehen, die Übergangsfrist zu verlängern oder die Portfoliomaßnahme zurückzunehmen", betont Edenhofer.

mg