HDE über die Auswirkungen des neuen Kassengesetzes

Zwei Millionen Kilometer mehr Bons

15. November 2019
von Börsenblatt
Das neue Kassengesetz 2020 sieht neben der grundsätzlichen Belegausgabepflicht auch weitere Pflichtangaben auf dem Kassenzettel vor. Der Einzelhandelsverband (HDE) geht davon aus, dass sich die Anzahl und die Länge der auszugebenden Kassenbons ab dem kommenden Jahr spürbar erhöhen wird.

„Im Einzelhandel in Deutschland rechnen wir mit mehr als zwei Millionen Kilometer zusätzlicher Länge an Kassenbons im Jahr“, so HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann. Für Unternehmen, die viele kleine Positionen von geringem Wert verkaufen, steige die Belastung überproportional. Die Bundesregierung will mit der Bonpflicht die Steuerhinterziehung bekämpfen. Der HDE kritisiert, dass die Belegausgabepflicht dabei nicht zu einem weiteren Sicherheitsgewinn führe, weil bei einer mit der Sicherheitseinrichtung TSE ausgestatteten Kasse mit dem ersten Tastendruck beim Kassieren eine Transaktion eröffnet werde, die nicht mehr ohne Spuren gelöscht werden könne.

Positiv bewertet der HDE, dass das Bundesfinanzministerium einen zwischen Bund und Ländern abgestimmten Erlass zur Verwendung von Kassensystemen veröffentlicht hat. Demnach wird ungeachtet der gesetzlichen Vorgaben nicht beanstandet, wenn Registrierkassen bis längstens zum 30. September 2020 ohne technische Sicherheitseinrichtung betrieben werden. Grund dafür ist, dass aktuell keine TSE auf dem Markt verfügbar ist. Der Handel hat somit Zeit bis Ende September 2020 für den Marktüberblick, die Auswahl und die Implementierung der TSE.

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