Preiserhöhungen der Deutschen Post

"Bundesnetzagentur legt Finger in die Wunde"

4. Februar 2020
von Börsenblatt
Die Bundesnetzagentur will − wie bereits berichtet − in einem Verfahren überprüfen, ob die Deutsche Post die Paketpreise für Privatkunden zum 1. Januar 2020 missbräuchlich erhöht hat. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt diese Entscheidung.

Der Verband selbst hat aufgrund der ebenfalls erheblich gestiegenen Preise beim Buchversand eine Kartellbeschwerde gegen die Deutsche Post AG eingelegt (siehe Archiv). Zudem setzt er sich im Rahmen der Novellierung des Postgesetzes für eine gesetzliche Verankerung von günstigen Versandkonditionen für das Kulturgut Buch ein (siehe Archiv).

"Die Bundesnetzagentur legt mit ihrem Verfahren den Finger in die Wunde. Wir haben bereits aufgrund der erneuten Preiserhöhungen beim Versand von Büchern deutlich gemacht, dass die Deutsche Post ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Außerdem diskriminiert der Versanddienstleister Buchhandlungen und Verlage, indem er Großkunden wie Amazon deutlich bessere Konditionen beim Versand von Büchern einräumt. Die Bundesnetzagentur argumentiert in Bezug auf die Paketpreise bei Privatpersonen jetzt in genau dieselbe Richtung. Es kann nicht angehen, dass die Post aufgrund ihrer Monopolstellung bestimmte Gruppen wie Schalterkund*innen oder Buchhandlungen und Verlage benachteiligt, während andere wie etwa große Online-Konzerne von günstigeren Konditionen profitieren", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, in der Presseinformation des Verbands.

Verlage und Buchhandlungen leisten, so der Verband, einen wichtigen Beitrag für Kultur und Gesellschaft. Alexander Skipis: "Stationäre Buchhändler benötigen eine bezahlbare Möglichkeit Bücher zu versenden, um sich gegenüber dem reinen Online-Handel zu behaupten. Für kleine und mittlere Verlage ist der Postweg elementar, um Bücher zu versenden, die im Buchhandel in der Breite nicht vorkommen."

Hintergrund

Nachdem die Deutsche Post bereits 2018 die Preise für Büchersendungen deutlich erhöht hatte, traten zum 1. Januar 2020 erneute Preissteigerungen von bis zu 60 Prozent in Kraft. Zusätzlich hat die Deutsche Post die Maße für dieses Format so verringert, dass rund ein Drittel der bisher versendeten Bücher nicht mehr als Büchersendung gelten können. Im Ergebnis sind Buchhandlungen und Verlage jetzt gezwungen, auf die um ein Vielfaches teureren Produkte aus der Paketsparte umzusteigen. Zudem erhalte Amazon nach Medienberichten von der Deutschen Post erheblich vergünstigte Konditionen für den Versand von Büchern und anderen Waren, die dem Buchhandel nicht zugänglich seien.

Der Börsenverein hat seine Kartellbeschwerde im Juni 2019 eingereicht. Der Referentenentwurf zur Novellierung des Postgesetzes wird in Kürze erwartet. Der Börsenverein werde den Gesetzgebungsprozess eng begleiten, heißt es weiter.