Bastei Lübbe

Prüfer bemängeln Jahresabschluss 2017/2018

4. Februar 2020
von Christina Schulte
Bastei Lübbe ist ins Visier der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) geraten. Sie moniert Fehler wie eine zu niedrige Risikobewertung beim Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31. März 2018 und dem zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017/2018.

Die Mängel, die die DPR festgestellt hat, hat die Bastei Lübbe AG auf ihrer Website aufgelistet. Auf Anfrage sagte Finanzvorstand Ulrich Zimmermann: "Wir haben damals die Lage nach bestem Wissen beschrieben. Aber wir akzeptieren die Fehlerfeststellungen und nehmen die Beanstandungen natürlich ernst. Die Feststellungen ziehen keine Änderung des Jahresabschlusses 2017/2018 nach sich."

Hier sind die Beanstandungen im Detail:

1. Konzernlagebericht

Der zusammengefasste Konzernlagebericht und Lagebericht der Bastei Lübbe AG für das Geschäftsjahr 2017/18 enthalte keine angemessene Berichterstattung über wesentliche Risiken und Geschäftsvorfälle. Es würden Ausführungen zu möglichen wesentlichen Erhöhungen der Sicherheiten und Zinssätze aus der anstehenden Neufinanzierung sowie zu den kreditvertraglichen Restriktionen bei Dividendenzahlungen fehlen.

Zudem werde das Risiko fehlender erfolgversprechender Titel im Programm mit einer Schadenshöhe von maximal 2,5 Millionen Euro mit mittlerer Eintrittswahrscheinlichkeit (über 25 Prozent bis unter 50 Prozent) im Risikobericht zu niedrig eingestuft.

Für das Geschäftsjahr 2019/20 sei mit kleinen Umsatzzuwächsen über 95 Millionen Euro hinaus gerechnet worden. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses sei aber aufgrund der langen Vorlaufzeit in der Programmplanung (18-24 Monate) sowie der rückläufigen und unterplanmäßigen Investitionen in Autorenhonorare von einem höheren Risiko auszugehen gewesen, dass dieses Umsatzziel nicht erreicht werde.

Diese Mängel stellten Verstöße nach Paragraf 289 Abs. 1 S. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. Paragraf 315 Abs. 1 S. 4 HGB dar.

Darüber hinaus werde die Entwicklung der Remissionen, einschließlich der Entwicklung der Rückstellung für Remissionen im Hinblick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht hinreichend erläutert.

Dies stelle einen Verstoß gegen § 289 Abs. 1 S. 2 HGB bzw. § 315 Abs. 1 S. 2 HGB dar.

2. Wertminderungstest

Der Wertminderungstest des Tochterunternehmens Daedalic (Spieleentwicklung), auf das ein Geschäfts- oder Firmenwert von 4,9 Millionen Euro auf die gehaltene 51 Prozent-Beteiligung entfällt, beruhe auf nicht kongruenten Annahmen. Die Planung basiere nicht auf Szenarioanalysen und beinhalte eine Umsatzsteigerung von über 70 Prozent bis zum Jahr 2020 ausgehend von einem Ist-Umsatz von 8,3 Millionen im Jahr 2018 und einem damit verbundenen Turnaround in der Cashflow-Entwicklung. Der somit überdurchschnittlich risikobehaftet geplante Zahlungsstrom werde mit einem Kapitalisierungszinssatz basierend auf einer Peer Group international diversifizierter Unternehmen der Branche mit bedeutender Größe diskontiert. Aufgrund der fehlenden Risikoäquivalenz von geschätzten künftigen Cashflows und Abzinsungssatz sei die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts nicht nachgewiesen.

Die Vorgehensweise verstoße gegen die International Accounting Standards (IAS) 36.55 i.V.m. IAS 36.A16-A18.

Die zugrundeliegenden kritischen Annahmen der Umsatz- bzw. Cashflow-Entwicklung im Detailplanungszeitraum dieses Wertminderungstests sei zudem nicht angegeben.

Dies verstoße gegen IAS 36. 134 (d) (i) und (ii).