Börsenverein zum Freispruch von Aslı Erdoğan

"Gegen Willkürakte Position beziehen"

14. Februar 2020
von Börsenblatt
Aslı Erdoğan wurde am heutigen Freitag von einem türkischen Gericht freigesprochen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hatte sich seit 2016 gemeinsam mit anderen Institutionen intensiv für die Freilassung und ein Ende der Verfolgung der türkischen Autorin eingesetzt.

„Wir sind glücklich und freuen uns sehr für Aslı Erdoğan, dass das türkische Gericht sie von den haltlosen Vorwürfen gegen sie freigesprochen hat. Bei aller Freude steht ihr Schicksal aber auch dafür, welche tiefen Spuren die Qualen und Ängste in einem Menschen hinterlassen, der von einem totalitären Unrechtssystem verfolgt wird. Gegen solche Willkürakte von Despoten müssen wir, die Zivilgesellschaft und die Politik klar Position beziehen. Wir fordern daher weiterhin von der Türkei, dass sie alle aus politischen Gründen angeklagten und inhaftierten Kulturschaffenden freispricht und freilässt – wie etwa den Kulturmäzen und Verleger Osman Kavala, der trotz der Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weiterhin zu Unrecht im Gefängnis sitzt“, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Der Börsenverein hat sich seit der Verhaftung von Aslı Erdoğan 2016 für die Freilassung der Autorin eingesetzt. Im November 2016 organisierte der Börsenverein eine Mahnwache Medien- und Kulturschaffender vor dem Istanbuler Gefängnis, in dem die Autorin inhaftiert war. Nach ihrer Freilassung aus der Untersuchungshaft setzte sich der Börsenverein mit Partnern für eine Ausreiseerlaubnis von Aslı Erdoğan ein. Kurz vor der Verleihung des Erich-Maria-Remarque-Friedenspreises der Stadt Osnabrück durfte die Autorin schließlich ausreisen und konnte an der Preisverleihung teilnehmen, bei der Alexander Skipis die Laudatio hielt. Von Oktober 2017 bis September 2019 war Aslı Erdoğan Gastautorin des Programms „Stadt der Zuflucht“ in Frankfurt, das von der Frankfurter Buchmesse und der Stadt Frankfurt organisiert wird.