Von Kurzarbeit bis Quarantäne: Praxistipps vom Börsenverein

Checkliste gegen die Corona-Krise

31. März 2020
von Börsenblatt
Wie lässt sich der Schaden begrenzen, der den Unternehmen der Buchbranche durch den Lockdown entsteht? Der Börsenverein hat für seine Mitglieder eine Check- und Linkliste erstellt, die weiterhilft.

Die ausführliche Liste ist online hier abrufbar - und wird regelmäßig aktualisiert. Einige Tipps daraus:

Liquidität

Mietkosten

  • Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter mit dem Ziel, sich mit diesem einvernehmlich auf eine temporäre Absenkung des Mietzinses für Ihre Ladenräume zu verständigen. Dabei können Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der aktuellen Konstellation gemäß Paragraf 313 BGB möglicherweise ein temporärer Wegfall der Geschäftsgrundlage des Mietvertrages eingetreten ist.
  • Meiden Sie aber in jedem Fall Prozesskostenrisiken, die durch eigenmächtige Mietkürzungen oder vergleichbare, rechtlich nicht abgesicherte Verhaltensweisen entstehen könnten.

Personalkosten

  • Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge stattdessen bis Mai gestundet werden. Informieren Sie sich hier (PDF)
  • Beantragen Sie gebenenfalls Kurzarbeit: https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus. Für diesen Schritt ist unbedingt ein Einverständnis Ihrer betroffenen Mitarbeiter*innen oder eine einschlägige Betriebsvereinbarung Ihres Unternehmens erforderlich.
  • Falls Sie Auszubildende haben, bei denen die Regelungen zum Kurzarbeitergeld nicht greifen, folgen Sie der Empfehlung der Bundesagentur für Arbeit und wenden Sie sich zur Abstimmung an Ihre örtliche IHK.
  • Suchen Sie im Gespräch mit nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Ihrem Unternehmen (Minijobber*innen / geringfügig Beschäftigte / Schüler*innen und Student*innen in Nebentätigkeit) nach Lösungen für die Zeit des Shutdown. Auch hier greifen die Regelungen zum Kurzarbeitergeld nicht.

Künstlersozialabgabe

  • Alle Mitgliedsunternehmen der AV Verlage haben die Möglichkeit, auf der Basis realistischer Schätzungen  für das laufende Jahr eine angepasste VZ-Rechnung 2020 zu erhalten. Mitglieder, die der Geschäftsstelle der AV Verlage bis zum 20. April 2020 (Ausschlussfrist!) eine Umsatzschätzung 2020 zuleiten, erhalten eine angepasste Vorauszahlungsrechnung 2020. In diesen Fällen wird die bisherige VZ 2020 storniert.
  • Mitgliedsunternehmen, die nicht in der AV Verlage sind, können sich ebenfalls an die Künstlersozialkasse wenden, siehe https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html

Quarantäne-Vorsorge

  • Falls Sie als Unternehmer*in erkranken oder unter Quarantäne gestellt werden, sollte sichergestellt sein, dass Ihr Geschäftsbetrieb auch ohne Ihre persönliche Anwesenheit aufrechterhalten werden kann.Denken Sie hier insbesondere an Kontovollmachten, Passwörter, PIN-Nummern und Ähnliches, auf die leitende Mitarbeiter*innen oder besondere Vertrauenspersonen Zugriff haben sollten.
  • Melden Sie Corona-Erkrankungen, die bei Ihnen oder Ihren Mitarbeitern auftreten, unverzüglich dem Gesundheitsamt und folgen Sie dessen Anweisungen. Sofern die Gesundheitsbehörde Ihr Unternehmen vollständig schließt, beachten Sie den Entschädigungsanspruch, den Sie in diesem Fall nach Paragraf 56 Infektionsschutzgesetz haben, und bitten Sie das Gesundheitsamt um ein Anspruchsformular zur Beantragung dieser Gelder.

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