Börsenverein zur Mehrwertsteuersenkung

"Unverhältnismäßig hohen Aufwand vermeiden"

16. Juni 2020
von Sabine Cronau

Die geplante Mehrwertsteuersenkung stellt die Buchbranche vor ganz besondere Probleme – etwa bei Zeitschriftenabonnements und Remissionen. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf plädiert der Börsenverein deshalb in beiden Fällen für eine "Nichtbeanstandungs-Regelung".

Das Bundeskabinett hat am 12. Juni die vom Koalitionsausschuss beschlossene temporäre Mehrwertsteuersenkung auf den Weg gebracht. Wie berichtet, sollen die Mehrwertsteuersätze vom 1. Juli bis zum 31. Dezember von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise von 7 auf 5 Prozent (unter anderem für Bücher) gesenkt werden. Mittlerweile liegt ein Entwurf für das so genannte Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vor, über den Bundestag und Bundesrat am 29. Juni entscheiden.

Der Börsenverein hat jetzt Stellung dazu bezogen: Die befristete Konjunkturmaßnahme bringe einen immensen administrativen und technischen Aufwand mit sich, der für einige Branchen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen dürfte, heißt es in dem Schreiben – das gelte für die Buchbranche aufgrund der Preisbindung "in besonders hohem Maße", so der Börsenverein.

Spezielle Probleme sieht der Verband bei Korrekturrechnungen für Zeitschriften-Abonnements und bei der Abwicklung von Remissionen. Hier plädiert er deshalb für "Nichtbeanstandungs-Regelungen" – und macht Formulierungsvorschläge für die Verwaltungsschreiben zum Gesetz.

Ob der Verband damit Gehör findet, entscheidet sich Ende Juni. Noch komplexer wird das Thema durch Pläne aus Österreich: Denn auch die Nachbarn wollen zum 1. Juli die Mehrwertsteuer senken. Für Gastronomie, Kultur und Medien soll bis zum 31. Dezember ein ermäßigter Satz von fünf statt zehn Prozent gelten. Beim VLB laufen die Umstellungsarbeiten für beide Länder bereits auf Hochtouren. Was Verlage jetzt tun müssen, lässt sich nachlesen im Mehrwertsteuer-FAQ hier auf boersenblatt.net.