AGB

Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen der MVB GmbH, Frankfurt am Main

(Stand: 18.06.2021)

Soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen (nachfolgend: Kunde) und uns (nachfolgend: MVB) einschließlich sämtlicher resultierender Ansprüche ausschließlich die nachfolgenden Bestimmungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zu. MVB erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern.

I. Bestimmungen bei der Lieferung von Ware

1. Preise

Ausschlaggebend für Ihre Zahlungsverpflichtung ist immer der Preis, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt. Bei Preisänderungen zwischen Eingang einer Bestellung oder eines Auftrags und der Erbringung der Leistung wird der Kunde unverzüglich unterrichtet.

2. Liefertermine

Bestimmte Liefertermine für Neuerscheinungen und Neuauflagen werden nicht zugesichert.

3. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche unserer Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB mit nachstehender Erweiterung und Verlängerung:

a) Das Eigentum von MVB an den gelieferten Gegenständen bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen gegenüber dem Kunden vorbehalten (Vorbehaltsware).

b) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Er tritt mit Annahme der vorliegenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen sämtliche Forderungen gegenüber Dritten aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in voller Höhe mit allen Sicherungsrechten an MVB ab.

c) Nimmt der Kunde Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo bzw. – wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird – der mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schlusssaldo als anteilsmäßig abgetreten, und zwar bis zur Höhe der aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in das Kontokorrent eingestellten Forderungen, jedoch beschränkt auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Werden Forderungen von MVB in ein mit dem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gelten der vereinbarte Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung als Sicherheit für unsere anteilige Saldoforderung.

d) Der Kunde ist ermächtigt, die an MVB abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware für MVB einzuziehen. Diese Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.

e) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherung zu übereignen. Er ist verpflichtet, einer Pfändung der Vorbehaltsware oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte sofort zu widersprechen und MVB hiervon unverzüglich zu unterrichten.

f) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern und wird MVB dies auf Verlangen nachweisen. Alle sich hieraus ergebenden Ansprüche gegen den Versicherer gelten hinsichtlich der Vorbehaltsware mit Annahme der vorliegenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen als an MVB abgetreten.

g) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist MVB berechtigt, alle Rechte aus Ziffer I.3 geltend zu machen.

4. Buchpreisbindung

Der Kunde ist auf Grund und im Rahmen des Buchpreisbindungsgesetzes zur Einhaltung des festgesetzten Ladenpreises bei der Veräußerung an Endkunden verpflichtet.

5. Gefahrtragung

a) Die Lieferung erfolgt, sofern der Kunde Unternehmer ist, zu dessen Lasten und auf seine Gefahr. Verpackung wird von MVB nicht berechnet (ausgenommen Spezialverpackungen, Rollen und dergleichen). Ist keine bestimmte Versendungsweise vorgeschrieben oder ist MVB dem vorgeschriebenen Versandweg nicht angeschlossen, so ist MVB berechtigt, die Art und den Weg des Versandes selbst zu wählen.

b) Für auf dem Transport in Verlust geratene oder beschädigte Sendungen leistet MVB keinen Ersatz. Entsprechende Reklamationen sind vom Kunden beim Transportträger vorzubringen.

c) Für eine Versicherung der Sendung gegen Transportschäden hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Im Übrigen sind falsche oder fehlerhafte Lieferungen oder deren Berechnung innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Sendung bzw. – bei nicht offensichtlichen Mängeln – unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Mangel schriftlich oder unter Vorlage der Faktur, des Lieferscheins oder des Packzettels zu beanstanden.

6. Remission

Eine Remission ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. In Ausnahmefällen fest mit Remissionsrecht (RR) gelieferte Verlagserzeugnisse werden nur bis zum genehmigten Termin zurückgenommen. Bei der Gutschrift für angenommene Remittenden behält sich MVB einen Abzug von zehn Prozent des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr vor. Die Rücknahme kann nur erfolgen, wenn sich die Remittenden in einwandfreiem Zustand befinden.

7. Entgelt

a) Soweit nicht anders angegeben, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Überweisungen und Schecks haben schuldbefreiende Wirkung an dem Tag, an dem die Gutschriftanzeige des betreffenden Geldinstituts bei MVB eingeht.

b) Wird das Zahlungsziel überschritten, werden sämtliche noch offenen Forderungen von MVB ohne Rücksicht auf früher eingeräumte Zahlungsziele sofort fällig. Die Ausführung weiterer Aufträge kann von der Begleichung aller fälligen Forderungen und von Vorauszahlungen – ohne Skontoabzug – abhängig gemacht werden. MVB behält sich vor, eingehende Vorauszahlungen für weitere Aufträge – auch von Rechtsnachfolgern des Kunden oder mit ihm im wesentlichen personengleichen Auftraggebern – mit offenen Forderungen aus früheren Aufträgen – auch von Rechtsvorgängern des Kunden oder mit ihm im wesentlichen personengleichen Auftraggebern – zu verrechnen und die Ausführung jener Aufträge solange auszusetzen, bis ein Forderungsausgleich erzielt ist.

c) MVB ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Stundung Zinsen von acht Prozent über dem Basiszinssatz ohne vorherige nochmalige Inverzugsetzung zu berechnen. Im Übrigen hält sich MVB den Rücktritt von allen mit dem Kunden bestehenden Auftragsverhältnissen vor.

II. Bestimmungen bei der Erbringung von Diensten

1. Leistungen

a) Die von MVB geschuldete Leistung ergibt sich aus der mit dem Kunden jeweils getroffenen Vereinbarung.

b) Mitarbeitende von MVB sind zu gesonderten Zusagen, die die Fähigkeiten der Dienste betreffen, grundsätzlich nicht berechtigt. Etwas anderes gilt nur, sofern eine solche Zusage schriftlich durch die Geschäftsführung von MVB bestätigt wird.

2. Gewährleistung

a) Stellt MVB dem Kunden im Rahmen seiner Dienste Speicherplatz zur Verfügung, stehen bei Mangelhaftigkeit des bereitgestellten Speicherplatzes dem Kunden die Gewährleistungsrechte gemäß den §§ 536 ff. BGB zu.

b) Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a BGB ausgeschlossen.

c) Für Mängel bei der Bereitstellung der Dienste zum Abruf aus dem Internet, die ihre Ursache in der Funktionsfähigkeit der Leitungen zu vertragsgegenständlichen Servern und in Stromausfällen haben, hat MVB nicht einzustehen.

d) MVB erbringt seine Leistungen mit einer Verfügbarkeit über das Internet von 98 Prozent im Monat (30 Tage). MVB wird sich darum bemühen, sein Internetangebot in diesem Rahmen zum Abruf für Internetnutzer bereitzuhalten; schuldet jedoch nicht den erfolgreichen Datenabruf im Einzelfall.

e) MVB hat keinen Einfluss auf die in das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) von teilnehmenden Verlagen eingestellten Daten zu einzelnen Werken und übernimmt daher für deren inhaltliche Richtigkeit oder Qualität keine Gewähr.

f) MVB erhält die im Adressbuch für den Deutschsprachigen Buchhandel (ADB) gespeicherten Daten von den an der Datenbank teilnehmenden Unternehmen und übernimmt daher für deren inhaltliche Richtigkeit keine Gewähr.

3. Entgelte

a) Ein vom Kunden zu entrichtendes einmaliges Einrichtungsentgelt wird bei Vertragsschluss fällig.

b) Im Übrigen werden Entgelte nach den jeweils getroffenen Vereinbarungen berechnet und fällig. Berechnungsgrundlage sind ausschließlich die Buchungs- und Zählunterlagen von MVB.

c) Die zu leistenden Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe.

d) MVB ist berechtigt, die Höhe der laufenden Entgelte zu ändern (Entgeltänderung). Sie wird den Kunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Entgeltänderung informieren. Ist der Kunde mit einer Entgeltänderung nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Entgeltänderung kündigen. Kündigt der Kunde zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entgeltänderung nicht, so gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf hat MVB ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen.

4. Vertragslaufzeit, Kündigung

a) Der Vertrag wird für den vereinbarten Zeitraum geschlossen und beginnt mit Vertragsabschluss.

b) MVB ist berechtigt den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung eines Entgelts in Verzug gerät und nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Fälligkeit zahlt.

c) Unbeschadet von Vorgenanntem bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es MVB nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten.

d) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail).

5. Sperrung/Löschung von Inhalten

a) Speichert der Kunde im Rahmen der Erbringung von Diensten auf Servern von MVB Inhalte, übernimmt MVB hierfür keine Verantwortung. MVB ist insbesondere nicht verpflichtet, die gespeicherten Inhalte und/oder sonstige Daten auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.

b) Der Kunde haftet MVB dafür, dass er die zur Verfügung gestellten Dienste nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Inhalte auf den bereitgehaltenen Servern speichert. Er haftet MVB ferner dafür, dass von ihm auf den bereitgehaltenen Servern gespeicherte Inhalte nicht gegen Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte verstoßen. Der Kunde stellt MVB insoweit von Ansprüchen Dritter sowie den Kosten eines Rechtsstreits und einer angemessenen Rechtsverteidigung (einschließlich Rechtsanwaltskosten) frei.

c) Der Kunde haftet MVB dafür, dass die von ihm auf den bereitgestellten Servern gespeicherten Inhalte nicht gegen Urheberrechte Dritter verstoßen. Er garantiert, dass er berechtigt ist, über die zur Nutzung der Dienste von MVB benötigten Rechte zu verfügen. Der Kunde stellt MVB insoweit von Ansprüchen Dritter sowie den Kosten eines Rechtsstreits und einer angemessenen Rechtsverteidigung (einschließlich Rechtsanwaltskosten) frei.

d) Nimmt ein Dritter MVB in Anspruch oder droht eine Inanspruchnahme unmittelbar, weil der Kunde die Regelungen unter lit. b oder lit. c aus von ihm zu vertretenden Gründen verletzt, kann MVB den Zugriff dritter Internetnutzer auf Inhalte bzw. auf sonstige Daten und/oder den Zugang des Kunden zu den vertragsgegenständlichen Diensten sperren, wenn die geltend gemachte Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Weitergehende Ansprüche von MVB bleiben unberührt.

e) Wird die Verletzung nach lit. d rechtskräftig festgestellt oder sind sich MVB und der Kunde insofern einig, ist MVB berechtigt, die dadurch betroffenen Inhalte zu löschen.

6. Vertragspflichten des Kunden

a) Der Kunde prüft Daten und/oder sonstige Informationen vor deren Versendung an MVB auf Viren und setzt dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme ein.

b) Wenn und soweit durch nach dem Vertrag erlaubte Tätigkeiten von MVB – insbesondere durch die Zusammenstellung der Daten – auf Servern von MVB eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran MVB zu. Etwaige Rechte des Kunden an den von ihm eingestellten Daten bleiben hiervon unberührt.

c) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, um die Nutzung des zur Verfügung gestellten Dienstes durch Unbefugte zu verhindern. Er wird insbesondere die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird MVB unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nichtberechtigten Personen bekannt geworden sein könnten. Der Kunde wird MVB unverzüglich Bericht erstatten und zumutbare Maßnahmen zur Unterbindung des Kopierens oder der Distribution von Daten ergreifen, wenn ihm solche Handlungen bekannt oder von ihm vermutet werden.

d) Der Kunde wird die von ihm auf den zur Verfügung gestellten Servern eingestellten Daten und Informationen selbst ihrer Wichtigkeit entsprechend sichern sowie eigene Sicherungskopien erstellen, um MVB bei einem Verlust von Daten oder Informationen die Wiederherstellung derselben zu ermöglichen.

7. Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB)

a) Für das Einstellen von Titeldaten in das VLB gelten zusätzlich die jeweiligen Einstellbedingungen für Verlage, die unter www.vlb.de/leistungen/downloadcenter-für-verlage jederzeit abgerufen werden können.

b) MVB bietet dem Kunden mit dem VLB die Möglichkeit, zu einem Produkt dessen Metadaten (insbesondere Titel, Urheber, ISBN, Preis), das Buchcover (Vorderseite) bzw. eine Produktabbildung, beschreibende Informationen (z. B. Klappentext und weitere Angaben über das Werk oder Produkt sowie das Firmenlogo des Kunden) zu verzeichnen (nachfolgend: VLB-Daten). MVB wird die Daten zu einer Datenbank zusammenstellen und wird berechtigt, nicht aber verpflichtet, die VLB-Daten einzeln oder in Form der Datenbank an Dritte – auch in Auszügen – weiterzugeben.

c) Die vom Kunden gelieferten VLB-Daten werden von MVB ggf. um weitere Informationen (z. B. autopsierte Daten der Deutschen Nationalbibliothek) angereichert und in der VLB-Datenbank vorgehalten. MVB erhält das zeitlich-räumlich unbeschränkte und übertragbare Recht, die VLB-Daten in beliebiger Form zu veröffentlichen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Eine etwaige Lizenzgebühr zugunsten des Kunden wird hierfür nicht fällig.

II. Haftung

Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet MVB nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsverletzungen auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.

IV. Änderungsvorbehalt

Bei wiederkehrenden Leistungen (Dauerschuldverhältnisse wie insbesondere die Erbringung von Diensten oder die Lieferung von Abonnements) ist MVB berechtigt, die Vertragsbedingungen unter der Bedingung zu ändern, dass sie dies dem Kunden mit einer Frist von nicht weniger als vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich mitteilt. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist MVB berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen nach Eingang des Widerspruchs zu kündigen. Hierauf hat MVB ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen.

V. Wirtschaftsauskünfte, Datenschutz

a) Zum Zwecke der Kreditprüfung werden MVB von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg, die in ihrer Datenbank zur Person des Kunden gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung gestellt, sofern MVB das berechtigte Interesse glaubhaft dargelegt hat.

b) Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet MVB Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

VI. Schlussbestimmungen

a) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, ist nach Wahl von MVB Frankfurt am Main oder Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem jeweiligen Vertrag ergebenden Streitigkeiten.

b) Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch MVB berechtigt.

c) MVB ist berechtigt, die von ihr geschuldeten Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.

d) Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass MVB seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit ganz (Vertragsübernahme) oder teilweise auf ein mit MVB und/oder dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V., Braubachstraße 16, 60311 Frankfurt am Main, verbundenes Unternehmen übertragen kann. Wird der Kunde durch eine solche Übertragung in seinen berechtigten Interessen beeinträchtigt, so kann der Kunde diesen Vertrag fristlos zum Tag des Inkrafttretens der Übertragung kündigen.

e) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

MVB GmbH
Braubachstraße 16
60311 Frankfurt am Main