Antiquariat

Künftig Regelsteuersatz für Autographen

10. Dezember 2013
von Börsenblatt
Wichtige Änderung bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Autographen: zum 1. Januar 2014 unterliegen diese nicht mehr dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent, sondern dem Regelsteuersatz. Mitgliederinformation in Vorbereitung.

Zum 1. Januar 2014 ergeben sich Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Sammlerstücken (bei zollrechtlicher Würdigung gemäß Zollnummer 9705 00 00) von zum Beispiel historischem Wert (etwa bestimmte Autographen), Kunstgegenstände (bei zollrechtlicher Würdigung gemäß Zollnummer 9701, 9702 00 00, 9703 00 00) und Briefmarken als Sammlerstücken (bei zollrechtlicher Würdigung gemäß Zollnummer 4907 00 00 oder 9704 00 00). Für solche Gegenstände ist bis 31. Dezember 2013 der ermäßigte Steuersatz für im Inland ausgeführte Lieferungen zulässig. Bei Lieferungen ab dem Jahr 2014 ist der Regelsteuersatz anzuwenden. Lediglich in den Fällen der Einfuhr, das heißt bei der Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer, kann als Sonderfall auch nach 2013 noch der ermäßigte Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommen.

Werden zum Beispiel Autographen von Personen aus dem Privatvermögen erworben, findet der Erwerb grundsätzlich ohne Umsatzsteuer statt. Bei Verkäufen wäre zukünftig der Regelsteuersatz von 19 Prozent anzuwenden. In diesen Fällen, wenn der Verkäufer als Wiederverkäufer einzustufen ist und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, bestünde die Möglichkeit die so genannte Differenzbesteuerung anzuwenden. Die Differenzbesteuerung unterwirft lediglich die Marge des Unternehmers der Umsatzsteuer. Die Differenzbesteuerung kann im Übrigen auch für andere Verkäufe(r) von Interesse sein, wenn die Ware erworben wurde, ohne dass beispielsweise Umsatzsteuer vom Verkäufer geschuldet wurde und die Anschaffung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Mitgliedsunternehmen des Börsenvereins können sich mit branchenspezifischen Steuerfragen an die Rechtsabteilung des Verbands wenden. Eine ausführlichere Mitgliederinformation zum Thema befindet sich in Vorbereitung und kann bereits jetzt bei der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Antiquariat und Versandbuchhandel angefordert werden (Dr. Björn Biester, Tel. 069/1306-469, biester@boev.de).