Ausschuss für den Zwischenbuchhandel

Von Palette bis Preisbindung

3. März 2015
von Börsenblatt
Die Mitglieder des Ausschusses für den Zwischenbuchhandel hatten bei ihrer Sitzung gestern eine lange Tagesordnung vor sich auf dem Tisch – sie informierten sich über das neue Hallenkonzept der Frankfurter Buchmesse, veränderte Anlieferungsrichtlinien in der Buchbranche, über die Bundle-Besteuerung, die Logistikumfrage und Preisbindungsfragen.

Nach Angaben des Ausschuss-Vorsitzenden, Stefan Könemann, den boersenblatt.net im Anschluss an die Sitzung zu einem Gespräch traf, ging es dabei um Folgendes: 

Hallenkonzept der Frankfurter Buchmesse. Zwischenbuchhändler schätzen die Arbeitsatmosphäre in Halle 4.0 – und die Nähe zu anderen Dienstleistern der Branche. Von Messedirektor Juergen Boos, der ihnen das neue Hallenkonzept vorstellte, wünschten sie sich, auch künftig an einem Ort zusammenzubleiben – unabhängig davon, in welcher Halle. Im Dezember steht dazu ein weiteres Treffen an, „in kleinerer Runde“, wie Stefan Könemann sagte.

Anlieferungsrichtlinien. Sie werden von Händlern in der Regel aufgestellt, um ihre Warenlogistik im Griff zu halten – und halten sehr detailliert fest, wie z.B. Paletten gepackt sein müssen oder zu welchem Zeitpunkt die Ware beim Händler auf der Rampe stehen muss. Bei Abweichungen drohen Vertragsstrafen. Hierzu formulierten die Ausschuss-Mitglieder einen neuen Appell – für mehr Augenmaß. Könemann zufolge herrschte darüber Einigkeit im Ausschuss: „Wir appellieren an die Unternehmen, ihre Anlieferungsrichtlinien mit gesundem Augenmaß einzusetzen. Damit bessere Prozesse alle nutzen – und nicht der Eindruck entsteht, der Verantwortliche einer Richtlinie würde damit Lieferanten nur seine Konditionen aufoktroyieren.“ 

Bundle-Besteuerung. Aus Berlin kam jetzt das Signal zur Verlängerung des bisherigen Regelung – bis zum 31.Dezember 2015 kann die Branche Kombi-Produkte (u.a. Bundles aus Buch und E-Book, mit 7 bzw. 19 Prozent Mehrwertsteuer) mit einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz abrechnen (Archiv: Gute Nachricht vom Finanzminister). In den vergangenen Monaten haben einige Lieferanten ihre Systeme jedoch bereits umgestellt – was laut Könemann in der Praxis nun aber teilweise dazu führt, dass Händler die Ware nicht buchen können, da ihre eigenen Systeme noch nicht für die Aufsplittung in unterschiedliche Mehrwertsteuersätze ausgelegt sind. Um solche Kollisionen zu vermeiden, formulierte der Ausschuss nach Angaben von Stefan Könemann einen „dringenden Appell an alle Unternehmen, die ihre Systeme bereits umgestellt haben: Bitte macht mit dem einheitlichen Mehrwertsteuersatz weiter.“ Das würde vieles erleichtern, so Könemann.

Logistikumfrage. Die jährliche Logistikumfrage unter Zwischenbuchhändlern wurde zuletzt um Fragen zur digitalen Auslieferung ergänzt. Dazu besprachen die Ausschuss-Mitglieder redaktionelle Korrekturen.  

Preisbindung. Paragraf 6.3 des Preisbindungsgesetzes schreibt vor, dass Verlage für Zwischenbuchhändler keine höheren Preise oder schlechteren Konditionen festsetzen dürfen „als für Letztverkäufer, die sie direkt beliefern“. Hier informierten sich die Mitglieder über Möglichkeiten der Auslegung.  

Außerdem beschäftigte sich der Ausschuss mit einer Neugründung: Die Mitglieder begrüßen, dass der Börsenvereinsvorstand grünes Licht für einen neuen Arbeitskreis gegeben hat – den Arbeitskreis Großantiquariate (mit sechs Gründungsmitgliedern, u.a. Avus Buch & Medien, Buchvertrieb Blank, Jacobs & Jacobs Die Restseller).