Der Wahl-Check auf boersenblatt.net: Eine Serie zur Bundestagswahl (3)

Reformbedarf bei der E-Book-Leihe?

4. September 2017
von Börsenblatt
Die dritte Frage, die boersenblatt.net den Parteien im Vorfeld der Bundestagswahl gestellt hat, ist nicht zuletzt durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs spannend. Eine Schrankenregelung für das E-Lending in Bibliotheken - mit Ihrer Partei vorstellbar?

Auch auf diese Frage kommt von der FDP ein klares Nein, während die anderen Parteien rechtlichen Reform­bedarf beim "E-Lending" sehen – für die CDU könnte dabei "ein leistungsfähiges Online-Lizenzierungsportal eine wichtige Rolle spielen".

Antwort der CDU

"Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat bereits am 10. November 2016 entschieden, dass der "Verleih" von E-Books durch Bibliotheken (sogenanntes E-Lending) nach geltendem EU-Recht zulässig sei und gegen eine Vergütung von öffentlichen Bibliotheken zeitlich begrenzt verfügbar gemacht werden dürfen. Seitdem können die Mitgliedstaaten Regelungen einführen, die den Bibliotheken gesetzlich das Recht einräumen, E-Books zu verleihen (Rs. C-174/15 – Vereniging Openbare Bibliotheken gegen Stichting Leenrecht).

Da das am 30. Juni 2017 verabschiedete Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) die Rechtsprechung des EuGH noch nicht berücksichtigt, wollen CDU und CSU in der nächsten Legislaturperiode prüfen, wie wir den E-Book-Verleih unter Berücksichtigung der Interessen der Urheber, der Verlage bzw. sonstiger Rechteinhaber und der Nutzer in Zukunft rechtssicher regeln können. Dabei kann ein leistungsfähiges Online-Lizenzierungsportal eine wichtige Rolle spielen."
 

Antwort der SPD

"Wir wollen in der nächsten Legislaturperiode eine überzeugende und moderne Lösung für das Thema E-Lending finden. In einer zunehmend digital geprägten Welt ist für uns zentral, dass Bibliotheken ihren wichtigen Informations- und Bildungsauftrag auch in Zukunft erfüllen können. Wir streben daher eine gesetzliche Lösung an, die einen tragfähigen Ausgleich zwischen den vielschichtigen juristischen, ökonomischen und sozialen Fragen herstellt, die das so genannte E-Lending aufwirft.

Antwort Die Linke

"DIE LINKE fordert eine Gleichstellung von E-Books und digitalen Publikationen mit gedruckten Werken gerade im Bereich der Bibliotheken und dem Verleih und hat dazu bereits 2015 einen entsprechenden Antrag ins parlamentarische Verfahren eingebracht (BT-Drs.:18/5405).

Durch eine rechtliche Gleichstellung von körperlichen und nicht-körperlichen Werken in Verbindung mit einer Aufstockung der Bibliothekstantieme und einer auskömmlichen Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken, will DIE LINKE eine verlässliche Rechtsgrundlage für die Leihe elektronischer Medien schaffen, so dass Bibliotheken ihrem Bildungsauftrag auch im 21. Jahrhundert angemessen nachkommen können und so den Nutzungsgewohnheiten der Leser*innen gerecht werden.

Dadurch dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10.11.2016 die Ausleihe von E-Books für europarechtlich zulässig erklärt hat, haben die Mitgliedsstaaten nun die Möglichkeit dies in nationales Recht umzusetzen."

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Antwort Bündnis 90 / Die Grünen

"Die Nutzungsrechte für digitale Güter müssen weiter angepasst werden. Wir meinen, dass die Weiterveräußerbarkeit digitaler Werke nicht technisch und vertragsrechtlich beschränkt werden sollte.

Gleichzeitig muss aber sichergestellt werden, dass durch die Investition in und die Produktion von Kulturgütern die angemessene Vergütung und die kulturelle Vielfalt nicht essentiell gefährdet sind. Aus diesem Grund wollen wir zum Beispiel verpflichtende Haltefristen für erworbene digitale Güter prüfen."

Antwort der FDP

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"Nein. Die Schranken im Urheberrecht sind Ausdruck der Sozialbindung, der das Urheberrecht als Eigentumsrecht unterliegt. Eine Schranke für das E-Lending ist jedoch auch unter diesem Gesichtspunkt nicht geboten, denn der Eingriff in das Recht des Urhebers durch eine solche Schranke wiegt schwerer, als die Leihe körperlicher Werkexemplare.

Außerdem ist sie nicht erforderlich, weil schon heute Lizenzmodelle zur Verfügung stehen, auf deren Grundlage die Bibliotheken zu angemessenen Konditionen in Kooperation mit den Verlagen attraktive E-Lending-Angebote für ihre Nutzer schaffen können.

Soweit der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat, dass die Bestimmungen der Vermiet- und Verleih-Richtlinie grundsätzlich auch für E-Books gelten, ist es Aufgabe der deutschen Gerichte, diese Vorgaben zurückhaltend und im Einklang mit den übrigen unionsrechtlichen Vorgaben, insbesondere mit dem sogenannten Drei-Stufen-Test, anzuwenden."

Einen Überblick über weitere Positionen von 32 Parteien rund um die großen gesellschaftlichen Themen gibt der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung, der hier abrufbar ist.