Edel AG will Nachfolge absichern

Formwechsel beschlossen

5. April 2018
von Börsenblatt
Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger Edel AG haben beschlossen, die Umwandlung der Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vorzubereiten: Damit soll der Familieneinfluss nach der Generationennachfolge geregelt werden. Der Beschluss soll auf der Hauptversammlung im Mai getroffen werden.

Durch den Formwechsel soll "eine nachhaltige und langfristige Unternehmenspolitik und stabile Ertragsausrichtung" ermöglicht werden. Gleichzeitig soll ein Zugang zum Kapitalmarkt ermöglicht werden, wobei die Geschäftsform eine Trennung von Unternehmensleitung und Kapitalbeteiligung vorsieht.

Konkret ist vorgesehen, dass die Komplementärin der KGaA die Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) erhält, an der mittelbar nur Michael Haentjes und sein Sohn Jonas Haentjes jeweils mit mitbeherrschendem Einfluss auf jene Geschäftsleitung dort beteiligt sind. Die Michael Haentjes Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, an der Michael Haentjes mit einer vermögensmäßigen Beteiligung von 50,2 Prozent alleine beherrschend beteiligt ist, ist die Mehrheitsaktionärin der Edel AG.

Michael Haentjes wird mit Wirksamwerden des Formwechsels in die neue Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausscheiden. Er soll zum nicht-geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied der monistisch verfassten Komplementär-SE bestellt werden. Damit wäre er weiterhin an der Strategieausrichtung der Gesellschaft beteiligt. Mit Wirksamwerden des Formwechsels soll Jonas Haentjes zum alleinigen geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied der Komplementärin bestellt werden.

Für die Aktionäre soll sich nichts ändern

Durch den Formwechsel bleibe die Rechtsstellung der Aktionäre der Edel AG grundsätzlich unberührt, wie das Unternehmen mitteilt. Sie werden dieselbe Anzahl an nennwertlosen Stückaktien an der KGaA halten wie vor dem Formwechsel an der Edel AG. Zu dem Beschlussvorschlag erstellt der Vorstand einen ausführlichen Umwandlungsbericht, der den Aktionären mit Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung zugänglich gemacht wird.

Beschluss auf der Hauptversammlung

Über den Formwechsel soll im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai beschlossen werden. Die wirksame Umsetzung des Formwechsels soll im 2. Quartal des neuen Geschäftsjahres 2018/2019 (das am 1. Oktober 2018 startet) erfolgen. Die Michael Haentjes Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hat die Edel AG darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie den vorgeschlagenen Formwechsel unterstützt.