FAQ

Was sind die juristischen Fußangeln eines Online-Shops?

14. Oktober 2010
von Börsenblatt
Shopbetreiber sind am häufigsten Opfer von Abmahnungen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie in jedem Fall die aktuellen Meldungen zu diesem Thema verfolgen.
Eine der vielen Websites, die zu diesem Thema aktuell informieren, ist shopbetreiber-blog.de. An dieses Blog angelehnt sind auch die hier wiedergegebenen Informationen zum Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Mangelhafte AGB sind nämlich am häufigsten das Einfallstor von „Abmahnanwälten“. Das Versandrisiko tragen Sie, und Sie können es auch nicht auf den Käufer abwälzen. Das Risiko einer Transportbeschädigung im Handel mit Verbrauchern trägt laut Landgericht Landau der Händler. Nicht die Übergabe an das Versandunternehmen, sondern die tatsächliche Ablieferung beim Verbraucher ist entscheidend.

Die Angaben zur Lieferzeit müssen verbindlich sein und dürfen nicht in das Belieben des Händlers gestellt werden. Die Formulierung „Eine Übergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1 bis 2 Tage nach Zahlungseingang“ ist laut Kammergericht Berlin unwirksam. Die Formulierung „Angaben über die Lieferfristen sind unverbindlich“ ist laut OLG Frankfurt ebenfalls unzulässig.

Gewährleistungsansprüche aufgrund von Transportschäden können auch nach zwei Jahren noch geltend gemacht werden. Der Satz „Der Kunde hat die angelieferten Ware unverzüglich nach Lieferung auf Transportschäden zu untersuchen“ ist unzulässig.

 

 

Torsten Schwarz ist Herausgeber des Buches „Leitfaden Online-Marketing“. Sein Schwerpunkt sind Seminare zu E-Mail- und Social-Media-Marketing.