Hauptversammlung wird entscheiden

»Auf Ansprüche gegen das Ehrenamt verzichten«

20. März 2008
von Börsenblatt
In diesen Minuten gibt der Börsenverein eine Pressemitteilung zu sich ergebenden Rechtsfragen bei der Aufarbeitung der BAG-Krise heraus. Wir publizieren die Meldung hier im Wortlaut:
“Es bestehen Schadensersatzansprüche gegen Organe der Buchhändler-Abrechnungs-Gesellschaft (BAG) in vielfacher Millionenhöhe. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der Aufsichtsrat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Beteiligungsgesellschaft (BBG) in Auftrag gegeben hat. Der Expertise zufolge haben sowohl ehemals tätig gewesene Geschäftsführer als auch ehemals tätig gewesene Aufsichtsräte der BAG-Gruppe mehrfach pflichtwidrig im Zusammenhang mit dem von der BAG-Tochter FGM betriebenen Factoringgeschäfts gehandelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sehen sich rechtlich in der Pflicht zur Verfolgung aller Ersatzansprüche, legen aber die letzte Entscheidung darüber in die Hände der Gesellschafter, also Börsenverein des Deutschen Buchhandels und Landesverbände. Das hat der BBG-Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 12. März 2008 beschlossen. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, auf Schadensersatzansprüche zu verzichten. Mögliche Ansprüche gegen die Geschäftsführung der betroffenen Gesellschaften sollten nach Ansicht des Vorstands des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels in jedem Fall geltend gemacht werden. Grundsätzlich müsste dies auch ebenso für Ansprüche gegen ehrenamtlich tätige Mitglieder gelten. Hier lägen ebenso pflichtwidriges Handeln und Versäumnisse vor. Aus übergeordneten branchenpolitischen Gründen jedoch setzt sich der Vorstand dafür ein, Ersatzansprüche gegen Branchenmitglieder, die ehrenamtlich in Aufsichtsgremien der BAG tätig waren, nicht juristisch zu verfolgen. Die Entscheidung darüber treffen die Hauptversammlung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels am 20. Juni 2008 in Berlin sowie die Hauptversammlungen der Landesverbände, die zu 30 Prozent an der BBG-Holding beteiligt sind. Der Vorstand wird einen entsprechenden Antrag zum Verzicht auf Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen ehrenamtlich tätige Branchenmitglieder seiner Hauptversammlung am 20. Juni 2008 vorlegen. Ebenso werden die Landesverbände verfahren. „Zur erfolgreichen Arbeit für unsere Branche sind wir auf das engagierte und vertrauensvolle Zusammenwirken ehrenamtlich Tätiger angewiesen. Ohne dies geht es nicht. Das war und ist die Grundlage für unsere buchhändlerische Aufgabe, für unsere Rolle in Gesellschaft und Politik. Das kulturelle Klima unseres Vereins sollten wir nicht gefährden“, sagte Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Es sei deshalb in diesem Falle die branchenpolitisch klügste Entscheidung, auf Schadensersatzansprüche gegen die bei der BAG ehrenamtlich tätig gewordenen Mitglieder zu verzichten. „Umso wichtiger ist es jetzt, aus diesem Debakel für die Zukunft zu lernen. Der Schritt, die BAG unter das Dach der MVB und damit in professionelle Hände zu geben, war der erste Schritt in die richtige Richtung“, so Honnefelder. Auch der Börsenverein selbst habe deshalb aus guten Gründen vor Jahren die Trennung von Politik und Wirtschaft beschlossen und alle wirtschaftlichen Aktivitäten zu seinen Tochtergesellschaften ausgegliedert, die von einem mehrheitlich mit Externen besetzten Aufsichtsrat kontrolliert werden.“ Einen Kommentar von BÖRSENBLATT-Chefredakteur Torsten Casimir lesen Sie hier.