Interview

Im Dschungel der Aufbau-Rechte

24. Juli 2015
von Börsenblatt
Verleger Bernd F. Lunkewitz will sein Recht - und zieht sich aus dem Engagement für den Aufbau Verlag zurück. boersenblatt.net sprach mit Gernot Schulze, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in München.
Aufbau Verleger Bernd F. Lunkewitz will Insolvenz wegen Überschuldung anmelden. Er sehe sich zu weiteren Investitionen nicht in der Lage, so die Begründung. Aber als Privatperson gehören ihm die Aufbau-Rechte doch... Schulze: Ja. 1995 hat er den Verlag nach seinen Angaben vom rechtmäßigem Eigentümer, dem Kulturbund gekauft. Lunkewitz könnte also alle Lizenzverträge, die in der Zwischenzeit rechtsunwirksam geschlossen wurden, nachträglich genehmigen. Wenn er sich quasi mit seiner einen Hand nicht die andere Hand geben will, wird er gute Gründe dafür haben. Die Geschäftsführung des Aufbau Verlags setzt auf die Solidarität der Autoren, Mitarbeiter und Partner und hofft, weiter machen zu können. Schulze: Der Verlagsgruppe gehören die Rechte ja allem Anschein nach nicht, sondern dem Privatmann Lunkewitz. Seiner Ankündigung, der Verlagsgruppe die Rechte auf Pachtbasis nutzbar zu machen, will er aber offenbar nicht nachkommen. Der Aufbau Verlag hat in den vergangenen 17 Jahren doch auch Rechte erworben / selbst geschaffen. Was ist damit? Schulze: Soweit der (neue) Aufbau Verlag durch eigene Tätigkeit eigene Rechte erworben hat, bleiben die dem Verlag natürlich erhalten. Lunkewitz will den ihm entstandenen Schaden offenbar von der Treuhandanstalt zurückhaben. Hat er Chancen? Schulze: Das kann ich nicht beurteilen. Aber er braucht vermutlich einen sehr, sehr langen Atem.